Frankreich hat derzeit fünf überseeische Departements (französisch: département d'outre-mer), d. h. Departements (territoriale Unterteilungen), die außerhalb des europäischen Teils des Landes liegen. Alle gehören offiziell zu Frankreich und haben grundsätzlich denselben politischen Status wie die Départements in Europa; daher unterscheiden sie sich formell von den überseeischen Gebieten. Sie sind außerdem Teil der Europäischen Union (als sogenannte RUP – régions ultrapériphériques) und verwenden den Euro als Währung.
Die fünf Überseeregionen
- Guadeloupe (Karibik)
- Martinique (Karibik)
- Guyane / Französisch-Guayana (Südamerika, Amazonasgebiet)
- La Réunion (Indischer Ozean)
- Mayotte (Indischer Ozean, Komoren-Archipel)
Bezeichnung und Verwaltung
Seit 2003 lautet die offizielle Bezeichnung région d'outre-mer (auf Deutsch oft „Überseeregion“), doch im Alltag wird weiterhin häufig der Begriff département d'outre-mer bzw. die Abkürzung DOM verwendet. Auf lokaler Ebene haben die Überseeregionen eigene gewählte Körperschaften für die kommunale und regionale Verwaltung. In den meisten Fällen existieren sowohl Regionalräte als auch Departementsräte. Es gibt jedoch Ausnahmen mit besonderer Organisation: Martinique und Guyane haben seit 2015 eine einheitliche Gebietskörperschaft (collectivité territoriale unique), die die Funktionen von Region und Département in einer Institution zusammenführt.
Politische Vertretung
Die Überseeregionen entsenden gewählte Vertreter ins französische Parlament: in die Sénat (Senat) und in die Assemblée nationale (Nationalversammlung). Die Anzahl der Abgeordneten und Senatoren richtet sich nach der Bevölkerungszahl und ist nicht mit der Zahl der Regionen identisch. Bei Wahlen zum Europäischen Parlament nehmen die Bewohner der Überseeregionen wie alle französischen Staatsbürger teil; sie sind Teil der französischen Wählerschaft, die Abgeordnete ins Europaparlament entsendet.
Rechts- und EU-Status
Die Überseeregionen sind integraler Bestandteil der Französischen Republik. Ihre Einwohner sind französische Staatsbürger mit denselben staatsbürgerlichen Rechten wie im Mutterland. Innerhalb der EU gelten diese Gebiete als ultrapériphériques (äußerstperiphere Regionen): EU-Recht ist grundsätzlich anwendbar, allerdings können aufgrund besonderer geographischer und wirtschaftlicher Bedingungen Ausnahmen oder spezielle Übergangsregelungen angewandt werden. Zudem stehen ihnen EU-Strukturfonds und spezielle Förderprogramme zur Verfügung.
Wirtschaft, Gesellschaft und Besonderheiten
Wichtige Wirtschaftszweige sind Tourismus (besonders in Guadeloupe, Martinique und La Réunion), Landwirtschaft und Exportprodukte (z. B. Zucker, Bananen), Fischerei sowie in bestimmten Fällen Dienstleistungen und öffentliche Verwaltung. Frankreich und die EU unterstützen die Überseeregionen mit Entwicklungsprogrammen; dennoch bestehen oft Herausforderungen wie höhere Lebenshaltungskosten, Arbeitslosigkeit und infrastrukturelle Defizite.
Unterschied zu anderen französischen Überseeformen
Wichtig ist die Unterscheidung zu anderen Statusformen: Die Départements / Überseeregionen sind nicht zu verwechseln mit den überseeischen Gebieten (collectivités d'outre-mer), den besonderen Gebieten (z. B. Französisch-Polynesien, Saint-Barthélemy) oder den spezialgesetzlichen Gebieten wie Neukaledonien. Diese anderen Territorien haben teils autonome Befugnisse, abweichende Rechtsordnungen oder einen anderen Grad an Selbstverwaltung.
Kurz zur Geschichte
Mehrere der heutigen Überseeregionen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg formal zu Départements erklärt (u. a. 1946 wurden Guadeloupe, Martinique, Guyane und La Réunion zu Départements). Mayotte wurde später – nach einer Reihe von rechtlichen und politischen Entwicklungen – 2011 ebenfalls zum Übersee-Departement erklärt. Seit 1974 besitzen die Regionen eigene gewählte Gremien für kommunale Angelegenheiten; die konkrete organisatorische Ausgestaltung hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt.
Insgesamt sind die Überseeregionen ein integraler, aber zugleich besonderer Bestandteil Frankreichs: Sie verbinden die volle Zugehörigkeit zum Staat und zur EU mit regionalen Herausforderungen und teils besonderen institutionellen Lösungen.

