Parole (Strafrecht)

Unter Bewährung versteht man die Freilassung eines Gefangenen vor Ablauf seiner ursprünglichen Strafe. Voraussetzung dafür ist, dass der Gefangene bestimmte Bedingungen akzeptiert. Dazu gehört in der Regel, dass der Gefangene bei guter Führung bleibt. Sie erklären sich auch damit einverstanden, für eine gewisse Zeit von einem öffentlichen Amtsträger, einem so genannten Bewährungshelfer, überwacht zu werden.


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