Regierungsbezirk

Ein Regierungsbezirk ist in einigen Bundesländern eine Regierungsregion Deutschlands.

Regierungsbezirke werden in Kreise, entweder Landkreise oder Stadtkreise, unterteilt: Städte, die einen eigenständigen Kreis bilden (kreisfreie Städte). Der Regierungsbezirk wird von einer Bezirksregierung geleitet und von einem Regierungspräsidenten geleitet.

Nicht alle Bundesländer haben diese Unterteilung; einige sind direkt in Bezirke unterteilt. Derzeit sind fünf Bundesländer in 22 Regierungsbezirke unterteilt, deren Einwohnerzahl zwischen 5.255.000 (Düsseldorf) und 1.065.000 (Gießen) liegt:

Geschichte

Die ersten Regierungsbezirke wurden 1808/16 durch das Königreich Preußen geschaffen, das seine Provinzen in 25 Regierungsbezirke teilte. Die nordrhein-westfälischen Regierungsbezirke sind die direkte Fortsetzung der 1815 geschaffenen Regierungsbezirke. Andere Staaten des Deutschen Reiches schufen ähnliche Gebilde, die Kreishauptmannschaft (in Sachsen) oder Kreis (in Bayern und Württemberg) genannt wurden (nicht zu verwechseln mit dem heutigen Kreis oder Landkreis). Während des Dritten Reiches vereinheitlichte die nationalsozialistische Regierung die Namensgebung; seitdem heißen alle diese Einheiten Regierungsbezirk.

Am 1. Januar 2000 löste Rheinland-Pfalz seine drei Regierungsbezirke Koblenz, Rheinhessen-Pfalz und Trier auf - die Mitarbeiter und das Vermögen der drei Bezirksregierungen wurden in drei landesweit zuständige Behörden umgewandelt, die jeweils einen Teil der bisherigen Aufgaben der Bezirksregierung abdecken.

Sachsen-Anhalt hat zum 1. Januar 2004 seine drei Regierungsbezirke aufgelöst: Dessau, Halle und Magdeburg. Die Aufgaben werden nun von einem Landesverwaltungsamt mit drei Büros an den ehemaligen Sitzen der Bezirksregierungen wahrgenommen.

Am 1. Januar 2005 löste Niedersachsen seine vier Regierungsbezirke auf: Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems.

Im Jahr 2005 plante Nordrhein-Westfalen, seine fünf Regierungsbezirke abzuschaffen und drei Selbstverwaltungseinheiten zu schaffen. Der alte Regierungsbezirk "preußischer Prägung" hatte keine Selbstverwaltungsorgane.

Fragen und Antworten

F: Was ist ein Regierungsbezirk?


A: Ein Regierungsbezirk ist eine Regierungsregion in Deutschland, die in einigen Bundesländern in Bezirke unterteilt ist.

F: Welche zwei Arten von Bezirken gibt es in Regierungsbezirken?


A: Die beiden Arten von Regierungsbezirken sind die Landkreise und die kreisfreien Städte, die einen eigenen Kreis bilden.

F: Wer regiert den Regierungsbezirk?


A: Der Regierungsbezirk wird von einer Bezirksregierung regiert und von einem Regierungspräsidenten geleitet.

F: Haben alle Bundesländer Regierungsbezirke?


A: Nein, nicht alle Bundesländer haben diese Untergliederung. Einige sind direkt in Bezirke unterteilt.

F: Wie viele Bundesländer sind derzeit in Regierungsbezirke unterteilt?


A: Derzeit sind fünf Bundesländer in 22 Regierungsbezirke unterteilt.

F: Wie groß ist die Bevölkerungszahl in den verschiedenen Regierungsbezirken?


A: Die Einwohnerzahl der verschiedenen Regierungsbezirke reicht von 5.255.000 (Düsseldorf) bis 1.065.000 (Gießen).

F: Wer ist der Leiter eines Regierungsbezirks?


A: Der Leiter eines Regierungsbezirks ist der Regierungspräsident.

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