Deutschland ist in 401 Verwaltungsbezirke unterteilt. Es gibt 294 Landkreise (deutsch: Landkreise), die hier aufgeführt sind. Außerdem sind 107 Stadtkreise (Kreisfreie Städte / Stadtkreise) in der Liste der deutschen Stadtkreise aufgeführt.

Stadtbezirke sind große Städte oder Gemeinden, die ihre eigene Kommunalverwaltung haben. Ländliche Bezirke bieten Dienstleistungen für die kleineren Städte und Dörfer in einem Gebiet. In einigen Staaten werden die Städte und Dörfer in einem Bezirk zu ämter zusammengeschlossen (obwohl "amt" nicht immer der Name ist). Der Grund dafür ist, dass die Städte und Dörfer in dem Gebiet zu klein sind, um die lokalen Dienstleistungen zu erbringen (z.B. Feuerwehr oder Friedhöfe). Wenn das System "Amt" verwendet wird, können Städte oder Siedlungen "amtfrei" sein, d.h. nicht Teil eines Amtes, weil die Stadt ihre lokalen Angelegenheiten selbst regeln kann.

In einigen Bundesstaaten gibt es eine weitere Regierungsebene, den Regierungsbezirk oder Regierungsbezirk. Mehrere städtische und ländliche Bezirke werden zu einem Regierungsbezirk zusammengeschlossen, der einige ihrer Aufgaben wahrnimmt, insbesondere Dinge wie die Flächennutzungsplanung, die mehrere Bezirke betreffen können.

Was ist ein Landkreis?

Ein Landkreis ist eine kommunale Gebietskörperschaft zwischen den einzelnen Gemeinden (Städten und Gemeinden) und dem jeweiligen Bundesland. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und übernimmt übergeordnete Aufgaben, die für einzelne Gemeinden allein zu aufwendig oder unzweckmäßig wären. In der Alltagssprache wird in manchen Regionen statt "Landkreis" auch kurz "Kreis" gesagt.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Landkreise haben ein breites Aufgabenspektrum. Typische Bereiche sind:

  • Soziale Leistungen: Caritative Hilfen, Sozialhilfe (teilweise), Jugendhilfe, Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Öffentliche Gesundheit: Gesundheitsamt, Infektionsschutz, Gesundheitsprävention.
  • Bildung und Kultur: Trägerschaft bzw. Mitverantwortung für Berufliche Schulen, kreisliche Bibliotheken, kulturelle Einrichtungen.
  • Infrastruktur: Unterhaltung und Bau von Kreisstraßen, Verkehrsplanung, öffentlicher Personennahverkehr (örtliche Koordination).
  • Umwelt und Abfallwirtschaft: Abfallentsorgung, Gewässer- und Landschaftsschutz, Naturschutzmaßnahmen.
  • Sicherheit und Rettung: Katastrophenschutz, Kreisfeuerwehrzentrale, Rettungsdienstplanung in Kooperation mit den Gemeinden.
  • Planung und Ordnung: Flächennutzungs- und Regionalplanung, teilweise Bauaufsicht und Genehmigungsverfahren in Absprache mit den Gemeinden.

Die konkrete Aufgabenverteilung kann zwischen den Bundesländern variieren; viele Aufgaben sind in Landesgesetzen geregelt.

Organisation und politische Vertretung

Die Vertretung des Landkreises ist der Kreistag, ein gewähltes Parlament auf Kreisebene. Die Exekutive bildet in der Regel der Landrat (oder bei kreisfreien Städten der Oberbürgermeister), der vielfach direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises gewählt wird. Die Amtszeiten und Wahlmodalitäten können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Zur Verwaltung gehören Fachämter (z. B. Gesundheitsamt, Schulamt, Bauverwaltung) mit hauptamtlichem Personal. Entscheidungen des Kreistags werden durch Beschlüsse umgesetzt; zur Finanzierung dient u. a. die Kreisumlage, die die Gemeinden an den Landkreis zahlen, außerdem Landeszuweisungen, Gebühren und sonstige Einnahmen.

Ämter, amtsfreie Gemeinden und Regierungsbezirke

In dünn besiedelten oder ländlichen Regionen schließen sich kleinere Gemeinden in sogenannten Ämtern zusammen, um Verwaltungsaufgaben gemeinsam zu erfüllen. Gemeinden, die groß genug sind, können amtsfrei sein und ihre Aufgaben selbst wahrnehmen.

Einige Bundesländer haben zusätzlich die Ebene der Regierungsbezirke (z. B. in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg). Diese Ebene übernimmt übergeordnete Verwaltungsaufgaben, die mehrere Landkreise betreffen, wie bestimmte Genehmigungsverfahren oder regionale Planung.

Zahlen, Größen und Entwicklung

Die 294 Landkreise unterscheiden sich stark hinsichtlich Fläche und Einwohnerzahl: Es gibt sehr ländlich geprägte Landkreise mit wenigen zehntausend Einwohnern ebenso wie dicht besiedelte Landkreise mit mehreren hunderttausend Einwohnern. In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Kreisreformen, in deren Folge Kreise zusammengelegt oder neu geordnet wurden; daher hat sich die Anzahl und Struktur der Landkreise im Laufe der Zeit verändert.

Finanzierung

Die Finanzierung der Landkreise basiert auf mehreren Säulen:

  • Kreisumlage: Hauptfinanzquelle aus den Haushalten der Gemeinden.
  • Eigene Einnahmen: Gebühren und Entgelte für Leistungen.
  • Landes- und Bundesmittel: Zuweisungen und Förderprogramme.
Die genaue Zusammensetzung hängt vom jeweiligen Haushalt und den gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes ab.

Wie entstehen Landkreise und welche Reformen gibt es?

Landkreise werden durch Landesrecht gebildet und können durch gesetzliche Kreisreformen verändert werden. Ziele von Reformen sind häufig Effizienzsteigerung, bessere Infrastrukturversorgung und eine angemessene Verwaltungsgröße. Solche Reformen werden auf Landesebene beschlossen und umgesetzt.

Besonderheiten und Hinweise

  • Die exakte Zuständigkeitsaufteilung zwischen Landkreis und Gemeinden kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.
  • Kreisfreie Städte übernehmen die Aufgaben, die sonst der Landkreis erfüllt, selbst; sie haben deshalb einen Status auf gleicher Ebene wie Landkreise.
  • Für detaillierte Informationen zu einem konkreten Landkreis (Aufgaben, Haushalt, Kontaktdaten) sind die jeweiligen Landkreis-Webseiten oder die Landesgesetze die beste Quelle.

Liste der 294 Landkreise

Die vollständige Liste der 294 Landkreise ist in diesem Beitrag aufgeführt. Für weitergehende Informationen zu einzelnen Landkreisen (Fläche, Einwohnerzahl, Verwaltungssitz) finden sich meist auf den offiziellen Internetseiten der Landkreise oder in den jeweiligen Landesstatistiken.

Zusammenfassung: Landkreise sind wichtige kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland, die zahlreiche übergeordnete Aufgaben für mehrere Gemeinden übernehmen. Ihre Struktur, Aufgaben und Finanzierung werden überwiegend durch Landesrecht geregelt; es existieren 294 Landkreise neben 107 kreisfreien Städten.