In Deutschland ist eine kreisfreie Stadt (auch Stadtkreis, deutsch: Kreisfreie Stadt oder Stadtkreis) eine größere Gemeinde, die nicht zu einem Landkreis gehört und deshalb die Aufgaben der Kreisverwaltung selbst wahrnimmt. Solche Städte übernehmen damit sowohl kommunale als auch kreisliche Aufgaben und sind in der Verwaltungsstruktur eine eigene Ebene zwischen Gemeinden und dem Land. Deutschland ist insgesamt in 401 Kreise gegliedert: 294 Landkreise (siehe Liste der deutschen Landkreise) und 107 Stadtkreise (kreisfreie Städte).
Was bedeutet „kreisfrei“?
Eine kreisfreie Stadt ist administrativ unabhängig von einem umgebenden Landkreis. Das heißt, die Stadtverwaltung erledigt Aufgaben, die sonst einem Landkreis obliegen. Typische Beispiele für solche Aufgaben sind:
- Sozial- und Jugendhilfe
- Öffentliche Gesundheitspflege (z. B. Gesundheitsamt)
- Bauaufsicht und Stadtplanung
- Straßenunterhalt außerhalb der unmittelbaren Gemeindestraßen
- Standesamtliche Aufgaben, Führerscheine, Zulassungsstelle
- Abfallentsorgung und Umweltschutzaufgaben
Zahlen, Verbreitung und Sonderfälle
Die Verteilung kreisfreier Städte ist je nach Bundesland unterschiedlich: Manche Länder haben viele kreisfreie Städte, andere fast keine. Zu den größeren kreisfreien Städten gehören unter anderem München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Leipzig, Dresden, Düsseldorf und Nürnberg. Die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind Sonderfälle: Sie sind jeweils eigene Bundesländer mit einer eigenen inneren Verwaltungsstruktur und werden nicht als klassische kreisfreie Städte im Sinne der Gemeindeverwaltung gezählt.
Regierungsbezirk und weitere Verwaltungsebenen
In einigen Bundesstaaten gibt es zwischen dem Land und den Kreisen noch eine weitere Ebene, den Regierungsbezirk. Ein Regierungsbezirk fasst mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zusammen und übernimmt überregionale Aufgaben, etwa in der Raumordnung, Genehmigungsverfahren größerer Infrastrukturprojekte oder überörtlichen Aufsichten. Nicht alle Bundesländer haben Regierungsbezirke; ihre Existenz und Aufgaben sind landesrechtlich geregelt.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Die kreisfreie Stadt entspricht in anderen Ländern teilweise der „independent city“ in den Vereinigten Staaten oder einer einheitlichen Behörde (unitary authority) im Vereinigten Königreich. Innerhalb Deutschlands gibt es außerdem die sogenannten „großen kreisangehörigen Städte“: Das sind Gemeinden, die zwar formal einem Landkreis angehören, aber viele kreisliche Aufgaben eigenständig übernehmen dürfen.
Historische Entwicklung und Reformen
Die Zahl und Struktur der Kreise und kreisfreien Städte hat sich im Laufe der Zeit durch Verwaltungsreformen verändert. Ziel solcher Reformen ist häufig eine effizientere Verwaltung, bessere Abstimmung regionaler Planungen und die kostendeckende Erbringung öffentlicher Leistungen. Dadurch haben sich manche kreisfreie Städte mit umliegenden Landkreisen zusammengetan oder Aufgaben neu verteilt.
Eine vollständige Auflistung der kreisfreien Städte kann anschließenden Abschnitten oder offiziellen Quellen entnommen werden; eine Übersicht der Landkreise finden Sie unter Liste der deutschen Landkreise.