In Deutschland gibt es fünf Regierungsebenen. Die deutsche Regierung wird in den untersten beiden Ebenen als Kommunalverwaltung bezeichnet. Die fünf deutschen Regierungsebenen sind alle rechtlich unabhängig. Das bedeutet, dass jede Regierungsebene in Deutschland eine eigene Aufgabe hat. Das deutsche Grundgesetz führt die fünf Regierungsebenen auf und sagt, was jede Ebene zu tun hat.
Die fünf Ebenen sind:
- Die Europäische Union (oder EU). Die EU kann Gesetze erlassen, die von allen anderen Regierungsebenen ausgeführt werden müssen (vollständig);
- Die Föderation oder die nationale Regierung. Die nationale Regierung Deutschlands ist für die Verteidigungs- und Außenpolitik zuständig. Die Bundesregierung entwickelt Standards über das Handeln der sechzehn Länder. Der Bund gibt auch Gelder an ärmere Staaten. Er will, dass alle Länder gleichberechtigt sind.
- Die sechzehn Bundesländer. Die Landesregierung kann in jedem Bundesland Regeln für die Kommunalverwaltung aufstellen. Aber Landesregierungen können Kommunalverwaltungen nicht "abschaffen" (offiziell beenden). Die Kommunalverwaltung ist durch die Verfassung und den Bund garantiert;
- Die Landkreise und die Stadtkreise oder kreisfreien Städte;
- Die Städte und Gemeinden, die Teile eines Bezirks oder vielleicht Vororte eines Stadtteils sind.
In einigen Bundesstaaten gibt es regierungsbezirke, d.h. eine Gruppe von Landkreisen und Städten in einem Gebiet, die bei der Durchführung bestimmter Aufgaben im gesamten Gebiet helfen.
In anderen Bundesstaaten gibt es das Amt, das eine Sammlung von Gemeinden in einem Bezirk ist, weil die Gemeinden selbst zu klein sind, um viele Dienste zu betreiben.
Regierungsbezirke und Ämte sind nicht durch die Verfassung garantiert, sie sind eine Möglichkeit, den verschiedenen Regierungsebenen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu helfen.