Schaich al-Islam

Shaykh al-Islam (arabisch: شيخ الإسلام) (englisch: "the Elder of Islam" oder "the Master of Islam") ist ein Titel, der den Respekt vor herausragenden Gelehrten des Islam ausdrückt. Der Titel kann auch für den Chefexperten für islamisches Recht einer Stadt oder eines Königreichs verwendet werden.

Der Titel Scheich al-Islam war nur sehr wenigen Gelehrten vorbehalten. In der Regel denjenigen mit den größten Verdiensten. Al-Sakhawi definiert ihn wie folgt:

"Der Begriff Scheich al-Islam, wie er aus seinem Gebrauch als Begriff unter den Obrigkeiten hergeleitet wird, ist ein Titel, der jenem Anhänger des Buches Allahs, des Allerhöchsten, zugeschrieben wird, und das Beispiel Seines Gesandten, der die Kenntnis der Prinzipien der Wissenschaft [der Religion] besitzt, tief in die verschiedenen Ansichten der Gelehrten eingetaucht ist, in der Lage geworden ist, die rechtlichen Beweise aus den Texten zu extrahieren, und die rationalen und überlieferten Beweise auf einem zufriedenstellenden Niveau verstanden hat.

Stipendiaten

Es gab nicht viele Gelehrte, die als Scheich al-Islam bekannt waren. Der Titel wurde für die folgenden Gelehrten verwendet:

  • Khwaja Abdullah Ansari (396-481 n.Chr.)
  • Ibn Surayj (249-306 n.Chr.)
  • Al-Daraqutni (306-385 n.Chr.)
  • Abu Nu'aym al-Isfahani (336-430 n.Chr.)
  • Abu Hamid al-Isfarayini (344-406 n.Chr.)
  • Al-Bayhaqi (384-458 n.Chr.)
  • Abu Ishaq al-Shirazi (393-476 n.Chr.)
  • Al-Juwayni (419-478 n.Chr.)
  • Ibn al-Jawzi (509/510-597 A.H.)
  • Fakhr al-Din al-Razi (544-606 A.H.)
  • Al-'Izz ibn 'Abd al-Salam (577-660 n.Chr.)
  • Ibn Daqiq al-'Id (625-702 A.H.)
  • Al-Nawawi (631-676 n.H.)
  • Ibn Taymiyyyah (661-728 n.Chr.)
  • Taqi al-Din al-Subki (683-756 n.Chr.)
  • Tadschi al-Din al-Subki (727-771 n.Chr.)
  • Ibn Hajar al-Asqalani (773-852 A.H.)
  • Zakariyya al-Ansari (823-926 n.Chr.)
  • Ibn Hajar al-Haytami (909-974 A.H.)
  • Siraj al-Din al-Bulqini (724-805 n.Chr.)
  • Schihab al-Din al-Ghazzi (000-822 n.Chr.)
  • Shihab al-Din al-Ramli (000-957 n.Chr.)
  • Muhammad al-Tahir ibn 'Ashur (1296-1392 n.H.)
  • Abdel-Halim Mahmoud (1328-1397 n.Chr.)

Zusätzliche Lektüre

  • Al-Dhahabi, Siyar a'lam al-nubala" ("Biographien edler Persönlichkeiten").

Fragen und Antworten

F: Was bedeutet der Titel "Shaykh al-Islam"?


A: "Shaykh al-Islam" ist ein Respektstitel für herausragende Gelehrte des Islam. Er kann auch für den obersten Experten für islamisches Recht einer Stadt oder eines Königreichs verwendet werden.

F: Wem wird normalerweise der Titel "Shaykh al-Islam" verliehen?


A: Der Titel "Shaykh al-Islam" ist in der Regel nur sehr wenigen Gelehrten vorbehalten, in der Regel denjenigen mit den größten Verdiensten.

F: Wie definiert al-Sakhawi "Shaykh al-Islam"?


A: Al-Sakhawi definiert "Shaykh al-Islam" als einen Titel, der jenem Anhänger des Buches Allahs, des Erhabenen, und dem Beispiel Seines Gesandten zugeschrieben wird, der das Wissen über die Prinzipien der Wissenschaft [der Religion] besitzt, sich tief in die verschiedenen Ansichten der Gelehrten vertieft hat, in der Lage ist, die rechtlichen Beweise aus den Texten zu extrahieren, und die rationalen und überlieferten Beweise auf einem zufriedenstellenden Niveau verstanden hat.

F: Was ist das Fachwissen einer Person, die den Titel "Shaykh al-Islam" trägt?


A: Eine Person, der der Titel "Shaykh al-Islam" verliehen wurde, ist ein Experte im islamischen Recht, besitzt Kenntnisse über die Prinzipien der Religionswissenschaft und ist in der Lage, rechtliche Beweise aus Texten zu ziehen.

F: Welche Bedeutung hat der Titel "Shaykh al-Islam"?


A: Der Titel "Shaykh al-Islam" ist ein hoch angesehener Titel für herausragende Gelehrte des Islams und deutet auf großes Wissen und Expertise hin.

F: Wer kann laut dem Text "Shaykh al-Islam" genannt werden?


A: Dem Text zufolge können nur herausragende Gelehrte des Islams mit großem Wissen und Sachverstand "Shaykh al-Islam" genannt werden.

F: Wird der Titel "Shaykh al-Islam" an viele Menschen vergeben?


A: Nein, der Titel "Shaykh al-Islam" ist in der Regel nur sehr wenigen Gelehrten mit den größten Verdiensten vorbehalten.

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