Bei Handels- und Verbrauchergeschäften ist eine Garantie eine Verpflichtung, dass ein Artikel oder eine Dienstleistung, die verkauft wird, die Qualität hat, die der Käufer vernünftigerweise vom Verkäufer erwarten kann.
Das bedeutet oft, dass es eine Abhilfe geben muss. Das bedeutet Reparatur oder Ersatz, wenn der Artikel oder die Dienstleistung nicht so gut ist, wie in der Garantie angegeben. Es ist eine Verletzung der Garantie, wenn das Versprechen gebrochen wird, d.h. wenn ein Produkt defekt oder nicht so gut ist, wie es von einem vernünftigen Käufer erwartet werden kann.
Im Geschäfts- und Rechtsverkehr ist eine Garantie eine Zusicherung einer Partei gegenüber der anderen Partei, dass bestimmte Tatsachen oder Bedingungen wahr sind oder eintreten werden. Die andere Partei kann sich auf diese Zusicherung berufen und irgendeine Art von Rechtsbehelf einlegen, wenn sie nicht wahr ist oder befolgt wird.
Eine Garantie kann ausdrücklich oder implizit sein.