Yogyakarta-Prinzipien
Yogyakarta-Prinzipien, formell Die Yogyakarta-Prinzipien über die Anwendung der internationalen Menschenrechtsgesetze in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sind ein Dokument, das sich auf die internationalen Menschenrechtsgesetze über die Würde und die geltend gemachten Rechte von LGBT-Menschen bezieht. Es wurde nach einer internationalen Tagung der Internationalen Juristenkommission vom 6. bis 9. November 2006 in Yogyakarta, Indonesien, angenommen. Mary Robinson, eine ehemalige Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, ist eine von 29 Personen, die die Prinzipien unterzeichnet haben. Der Europarat würdigt diese Prinzipien in einem Dokument mit dem Titel "Menschenrechte und Geschlechtsidentität". Diese Prinzipien wurden auch in die offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen übersetzt: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Sie sind auch in andere Sprachen übersetzt worden.
In den Grundsätzen wird auch berichtet, dass es Flüchtlinge gibt, die vor Verfolgung und sogar Ehrenmorden wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität fliehen.
Um die Menschenrechte auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität gemäss der Wiener Erklärung und diesen Prinzipien zu verwirklichen, hat die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte ein Dokument für die 19. Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung verwendet diese Prinzipien auch für die menschliche Behandlung von Gefangenen.
Hauptinhalt
Die Yogyakarta-Prinzipien bestehen aus einer Präambel, 29 Prinzipien und zusätzlichen Empfehlungen an die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Wiener Erklärung und des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Gemäß dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau dienen sie auch der Abschaffung der stereotypen Rolle des Geschlechts. Die Yogyakarta-Prinzipien bekräftigen internationale Rechtsstandards, deren Einhaltung sie von den Staaten fordern.
Die Präambel erzählt von Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität und erklärt, was sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sind. Die Prinzipien bekräftigen die Menschenrechte, wie bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, und fordern das Verbot jeglicher Diskriminierung im Zusammenhang mit diesen Menschenrechten. Prinzip 3 fordert die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsumwandlung von Transsexuellen ohne chirurgische Eingriffe, einschließlich Sterilisation und chirurgischer Eingriffe zur Geschlechtsumwandlung, weil die selbstdefinierte Geschlechtsidentität jeder Person als wichtig für die Autonomie und Würde der Person angesehen wird. Gleichzeitig wird aber auch die Bedeutung des Rechts auf Körperveränderung bei Operationen zur Geschlechtsumwandlung als "nichtdiskriminierende Behandlung" und anderer Gesundheitsfürsorge ohne Diskriminierung betont, das auch im Gefängnis gewährleistet sein muss. Die Prinzipien bekräftigen den Schutz der Staaten vor jeglichem Menschenhandel, Obdachlosigkeit und Gewalt, Hassverbrechen, Belästigung und Mobbing. Sie beharren darauf, dass es für die Gesellschaft wichtig ist, die Würde und das Selbstwertgefühl von LGBT-Menschen gegen Vorurteile zu respektieren und ihr Recht auf Bildung zu schützen. Die Prinzipien bestehen auch auf der Verhinderung jeglichen medizinischen Missbrauchs, einschließlich des Falles der intersexuellen Kinder, und behaupten, dass jede geschlechtliche Identität keine Krankheit ist. Sie zielen auch darauf ab, Menschenrechte jeglicher Art zu fördern, und besagen, dass Staaten LGBT-Aktivisten vor jeglicher Gewalt, Bedrohung oder Diskriminierung gegen sie schützen müssen. Prinzip 29 bekräftigt, dass Menschenrechtsverletzungen, einschliesslich Verletzungen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, bestraft werden müssen.
Kritik
Viele radikale Feministinnen halten die Prinzipien für fehlgeleitet und für eine Bedrohung der Frauenrechte. Die feministische Wissenschaftlerin Sheila Jeffreys sagt: "Die Yogyakarta-Prinzipien haben keine Gesetzeskraft... Sie entspringen einer Kampagne, mit der Männer in Frauenkleider gekleidet werden, um ihre masochistische sexuelle Besessenheit zu schützen und zu fördern.
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- Human Rights Watch
- Menschenrechtskampagne
- Erklärung von Montreal
- UN-Erklärung zur sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Fragen und Antworten
F: Was sind die Yogyakarta-Prinzipien?
A: Die Yogyakarta-Prinzipien sind ein Dokument, das sich auf die internationalen Menschenrechtsgesetze über die Würde und die geltend gemachten Rechte von LGBT-Menschen bezieht. Sie wurden nach einem internationalen Treffen der Internationalen Juristenkommission in Yogyakarta, Indonesien, vom 6. bis 9. November 2006 verabschiedet.
F: Wer hat die Grundsätze unterzeichnet?
A: Mary Robinson, eine ehemalige Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, ist eine der 29 Personen, die die Grundsätze unterzeichnet haben.
F: Gibt es Flüchtlinge aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität?
A: Ja, laut den Grundsätzen gibt es Flüchtlinge vor Verfolgung und sogar Ehrenmorden aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität.
F: Wie haben die Vereinten Nationen diese Grundsätze angewandt?
A: Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte hat auf der Grundlage dieser Prinzipien ein Dokument für die 19. Auch das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung verwendet diese Grundsätze für die menschliche Behandlung von Gefangenen.
F: In wie viele Sprachen sind diese Grundsätze übersetzt worden?
A: Diese Grundsätze wurden in sechs offizielle Sprachen der Vereinten Nationen - Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch - sowie in weitere Sprachen übersetzt.
F: Was steht in dem Dokument "Menschenrechte und Geschlechtsidentität" des Europarats? A: Der Europarat schätzt diese Grundsätze in einem Dokument mit dem Titel "Menschenrechte und Geschlechtsidentität".