Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein internationales Abkommen zum Schutz der Rechte und der Freiheit von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention basierte auf internationalen Menschenrechtsgesetzen, die nach der Ratifizierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschaffen wurden.

Das Übereinkommen wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und ist seit dem 3. Mai 2008 in Kraft. Bis November 2019 haben 181 Länder die Konvention ratifiziert (sie haben den Vereinten Nationen versprochen, die Konvention zu befolgen). Bis zum 23. Dezember 2010 hat die Europäische Union die Konvention kollektiv ratifiziert.

Ein Teil der Konvention umfasst Sitzungen, um sicherzustellen, dass die Konvention eingehalten wird. Auch Menschen mit Behinderungen können an diesen Sitzungen teilnehmen.