Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein internationales Abkommen zum Schutz der Rechte und der Freiheit von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention basierte auf internationalen Menschenrechtsgesetzen, die nach der Ratifizierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschaffen wurden.

Das Übereinkommen wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und ist seit dem 3. Mai 2008 in Kraft. Bis November 2019 haben 181 Länder die Konvention ratifiziert (sie haben den Vereinten Nationen versprochen, die Konvention zu befolgen). Bis zum 23. Dezember 2010 hat die Europäische Union die Konvention kollektiv ratifiziert.

Ein Teil der Konvention umfasst Sitzungen, um sicherzustellen, dass die Konvention eingehalten wird. Auch Menschen mit Behinderungen können an diesen Sitzungen teilnehmen.

Unterzeichner der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Staaten, in denen die Konvention gilt Der Staat hat die Konvention unterzeichnet, aber sie wird nicht angewandt Staaten, in denen die Konvention nicht giltZoom
Unterzeichner der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Staaten, in denen die Konvention gilt Der Staat hat die Konvention unterzeichnet, aber sie wird nicht angewandt Staaten, in denen die Konvention nicht gilt

Hauptinhalt

Präambel

Die Präambel (Anfang) des Übereinkommens erkennt diese Dinge an:

  • Die Konvention folgt den Regeln, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, anderen auf der Erklärung basierenden Konventionen und dem Grundgedanken der Wiener Erklärung (einschließlich der nachhaltigen Entwicklung) festgelegt sind.
  • Viele Menschen mit Behinderungen leiden unter häuslicher Gewalt, Mobbing, Vernachlässigung und Armut
  • Jeder ist für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen verantwortlich. Jede Person hat eine Verpflichtung gegenüber jeder anderen Person und gegenüber ihrer Gemeinschaft.

Artikel 1. Zweck

Artikel 1 legt die Zwecke oder Ziele des Übereinkommens fest:

  • Förderung und Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Menschenrechte und Freiheiten genießen wie Menschen ohne Behinderungen
  • Die Würde von Menschen mit Behinderungen zu respektieren

Artikel 1 besagt auch, dass es viele Arten von Behinderungen gibt: körperliche Behinderungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen, Stummheit, Taubheit und Blindheit. Gemäß Artikel 1 sollen all diese Menschen durch die Konvention geschützt werden.

Artikel 2. Bedeutung der Worte

In Artikel 2 wird erklärt, was bestimmte Wörter im Übereinkommen bedeuten. Zum Beispiel

  • Kommunikation bedeutet jede Art von Kommunikation, nicht nur die gesprochene Sprache. Es kann auch die Anzeige von Text, Braille-Schrift, Kommunikation durch Berührung, große Schrift, Audio, einfache Sprachen, menschliche Lesegeräte, Informationstechnologie und andere Arten der nonverbalen Kommunikation bedeuten.
  • Sprache umfasst die Gebärdensprache und andere nicht gesprochene Sprachen sowie gesprochene Sprachen.
  • Diskriminierung aufgrund von Behinderungen bedeutet das:
    • Eine Person mit einer Behinderung wurde eingeschränkt oder ausgeschlossen, etwas zu tun, was eine nichtbehinderte Person tun könnte, nur weil sie eine Behinderung hat; oder
    • Eine angemessene Vorkehrung hätte für Menschen mit Behinderungen getroffen werden können, wurde aber nicht
  • Angemessene Unterbringung bedeutet, dass die Hilfe und Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen möglicherweise benötigen, um alle Menschenrechte genießen zu können.
  • Universelles Design ist eine Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können.

Artikel 3. Allgemeine Grundsätze

Artikel 3 besagt, dass die Konvention auf diesen Werten und Zielen beruht:

  • Achtung der Würde und Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen
  • Nicht-Diskriminierung
  • Volle Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft
  • Respekt und Akzeptanz für Menschen mit Behinderungen als menschliche Wesen
  • Soziale Gleichheit zwischen Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen
    • Menschen mit Behinderungen sollten die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderungen
  • Faire Zugänglichkeit
  • Soziale Gleichstellung von Männern und Frauen
  • Respekt und Akzeptanz für Kinder mit Behinderungen

Artikel 4. Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4 besagt, dass die Länder sicherstellen müssen, dass Menschen mit Behinderungen bis dahin die vollen Menschenrechte haben:

  • Änderung der nationalen Gesetze
  • Abschaffung von Gesetzen, die Menschen mit Behinderungen diskriminieren
  • Beendigung von Praktiken, die gegen die Konvention verstoßen

Artikel 5. Soziale Gleichheit

Die Länder müssen jede Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verbieten. Die Länder müssen auch alle Menschen vor Diskriminierung schützen.

Artikel 6. Frauen

Die Länder müssen verstehen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen unter doppelter Diskriminierung leiden (sie werden sowohl wegen ihrer Behinderung als auch wegen ihrer weiblichen Herkunft diskriminiert). Die Länder müssen sie schützen, damit sie die Menschenrechte gleichberechtigt wahrnehmen können.

Artikel 7. Kinder

Die Länder müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen die gleichen Rechte und Freiheiten genießen wie Kinder ohne Behinderungen. Bei allen Maßnahmen für Kinder mit Behinderungen steht das Wohl des Kindes im Vordergrund - das Beste für das Kind. Kinder mit Behinderungen sollten in der Lage sein, bei Entscheidungen, die sie betreffen, ein Mitspracherecht zu haben.

Artikel 8. Schärfung des Bewusstseins

Die Länder müssen das Bewusstsein und den Respekt gegenüber Menschen mit Behinderungen erhöhen. Sie müssen daran arbeiten, Stereotypen und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen zu korrigieren.

Artikel 9. Zugänglichkeit

Die Länder müssen Änderungen (angemessene Vorkehrungen) und Gesetze vornehmen, damit Menschen mit Behinderungen dies tun können:

  • Zugang zur physischen Umgebung (z.B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Betreten öffentlicher Gebäude)
  • Zugang zu Informationen (z.B. über das Internet
  • Kommunizieren (ob durch gesprochene Worte, Braille-Schrift, Gebärdensprache oder auf andere Weise

Artikel 10. Recht auf Leben

Jeder Mensch hat das Recht zu leben. Die Länder müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen das Leben so uneingeschränkt genießen können wie Menschen ohne Behinderungen.

Artikel 11. Risikosituationen und humanitärer Notstand

Wenn ein Krieg, eine Naturkatastrophe oder eine andere Art von Notstand eintritt, müssen die Länder Menschen mit Behinderungen schützen und retten. Dies steht im Einklang mit dem Völkerrecht über humanitäre Hilfe und Menschenrechte.

Artikel 12. Gleiche Anerkennung vor dem Gesetz

Die Länder sollten Menschen mit Behinderungen die Unterstützung geben, die sie zur Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte benötigen - zum Beispiel durch

  • Besitz von Eigentum
  • Ihr eigenes Geld kontrollieren
  • Zugang zu Bankdarlehen und Krediten haben

Die Länder sollten auch sicherstellen, dass niemand Menschen mit Behinderungen ausnutzt.

Artikel 13. Zugang zu den Gerichten

Menschen mit Behinderungen haben ebenso wie Menschen ohne Behinderungen das Recht auf Zugang zum Justiz- und Gerichtssystem. Die Länder müssen Menschen, die im Justizsystem arbeiten, einschließlich Polizei und Gefängniswärter, eine spezielle Ausbildung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geben.

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Zugang zur Justiz und zum Gericht in gleicher Weise wie andere Personen. Um dies zu unterstützen, müssen die Länder Schulungen für Polizei und Gefängnispersonal durchführen. Dieses Aritikel wird vom UNO-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung mit Artikel 12 zitiert.

Artikel 14. Freiheit und Sicherheit der Person

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit einer Person kann niemals einfach deshalb entzogen werden, weil sie eine Behinderung hat. Die Länder müssen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen frei und sicher sind, auch wenn dies bedeutet, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden müssen.

Artikel 15. Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Alle Menschen sind frei von:

  • Folter
  • Grausame oder unmenschliche Behandlung oder Bestrafung
  • Erniedrigende (demütigende) Behandlung oder Bestrafung
  • Wissenschaftliche Tests an ihnen ohne ihre Erlaubnis durchgeführt

Artikel 16. Freiheit von Gewalt und Missbrauch

Die Länder müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um Menschen mit Behinderungen vor Gewalt und Missbrauch zu schützen.

Artikel 17. Schutz der Unversehrtheit der Person

Jeder Mensch mit Behinderungen hat ein Recht darauf, dass seine körperliche und geistige Unversehrtheit respektiert wird, so wie es auch Menschen ohne Behinderungen sind.

Artikel 18. Bewegungsfreiheit und Staatsangehörigkeit

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, sich frei zu bewegen, ohne eingeschränkt zu werden. Sie haben das Recht, ihre Nationalität zu wählen und zu entscheiden, wo sie leben möchten.

Artikel 19. Unabhängig leben und in der Gemeinschaft akzeptiert werden

Menschen mit Behinderungen haben das Recht zu wählen, wo sie leben wollen und mit wem sie leben wollen. Sie können nicht gezwungen werden, an einem bestimmten Ort zu leben, nur weil sie behindert sind. Sie sollten Unterstützung und Dienstleistungen erhalten, die ihnen helfen, unabhängig zu Hause zu leben und an ihren Gemeinschaften teilzuhaben. Gemeinschaftliche Aktivitäten sollten für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Menschen mit Behinderungen sollten nicht isoliert oder von der Gesellschaft abgesondert werden.

Artikel 20. (Persönlicher Umzug)

Die Länder müssen eine Politik für Menschen mit Behinderungen betreiben, um persönliche Umzugshilfen und Unterstützung zu günstigen Kosten zu erhalten.

Artikel 21. (Freiheit der Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Die Länder müssen alle politischen Maßnahmen ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen in der Lage sind, sich auszudrücken, ihre Meinung zu äußern und Informationen und Ideen mittels Brailleschrift, Gebärdensprachen und Internet zu suchen, zu empfangen und auszutauschen.

Artikel 22. (Respektierung des Privatlebens)

Die Länder müssen das Privatleben von Menschen mit Behinderungen über ihre eigenen Gesundheits- und Rehabilitationsinformationen schützen.

Artikel 23. (Respektierung von Heim und Familie)

Die Länder müssen alle politischen Maßnahmen ergreifen, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Ehe, Familie, Adoption, Elternschaft und Beziehungen abzuschaffen. Jede Zwangssterilisation muss verboten werden.

Artikel 24. (Bildung)

Die Länder müssen zugeben, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf integrative Bildung ohne Diskriminierung und mit gleichen Chancen haben, auch auf Bildung für Erwachsene und lebenslanges Lernen. Ziel der Bildung ist die Entwicklung der Menschenwürde, des Selbstwerts, des Selbstwertgefühls, der Selbstachtung und der Achtung der Menschenrechte und der menschlichen Vielfalt sowie die Entwicklung der Persönlichkeit, der Talente und des kreativen Charakters von Menschen mit Behinderungen. Und für ihre volle und gleichberechtigte Teilnahme an der Bildung als Mitglieder der Gemeinschaft müssen die Länder das Erlernen der Braille- und Gebärdensprache erleichtern und zu diesem Zweck auch Lehrer mit Behinderungen einstellen.

Artikel 25. (Gesundheit)

Die Länder müssen zugeben, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, den höchstmöglichen Gesundheitsstandard ohne Diskriminierung und mit informierter Zustimmung zu genießen.

Artikel 26. (Habilitation und Rehabilitation)

Die Landkreise müssen Habilitation und Rehabilitation, d.h. Hilfen zur Förderung der Selbständigkeit und der vollen körperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen Befähigung der Menschen mit Behinderungen, so früh wie möglich unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Stärken der Menschen und auch durch Unterstützung durch Gleichaltrige durchführen.

Artikel 27. (Recht auf Arbeit)

Die Länder müssen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit in gerechtem, gutem, sicherem und gesundem Zustand anerkennen und eine Politik betreiben, die jegliche Diskriminierung und Schikanierung aufgrund von Behinderungen verbietet, und sie müssen ferner die Chance für Menschen mit Behinderungen fördern, selbst zu arbeiten, Unternehmer zu werden und ein eigenes Unternehmen zu gründen. Sie müssen mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen auch im öffentlichen Sektor schaffen. Jede unfreie Arbeit muss verboten werden.

Artikel 28. (Guter Lebensstandard)

Die Länder müssen anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard haben, einschließlich des Rechts auf Wohnung ohne Diskriminierung, und müssen sozialen Schutz oder Wohlfahrt, insbesondere für Frauen und Mädchen, sowie finanzielle Hilfe für Menschen in Armut gewähren.

Artikel 29. (Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben)

Die Länder müssen anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, am politischen und öffentlichen Leben teilzunehmen, auch das Recht, gewählt zu werden.

Artikel 30 (Teilnahme an der Kultur)

Die Länder müssen anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, ohne Diskriminierung und mit angemessener Unterstützung am kulturellen Leben teilzunehmen und Erholung, Freizeit und Sport zu genießen. Und Menschen mit Behinderungen müssen die Chance erhalten, ihre eigenen kreativen und intellektuellen oder künstlerischen Fähigkeiten zu entwickeln und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern für eine bessere Gesellschaft, sowie ihre eigene Identität in Kultur und Sprache, einschließlich der Gebärdensprache und der Kultur von Menschen mit Behinderungen.

Artikel 33 (Anwendung auf nationaler Ebene)

Die Länder müssen eine nationale Menschenrechtsinstitution schaffen, um diese Konvention zu verwirklichen und die Bedingungen der Anwendung dieser Konvention zu überwachen, und Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an der Institution ermöglichen.

Artikel 34 (Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Die Vereinten Nationen werden den Ausschuss für diese Konvention von Ländern zur Umsetzung dieser Konvention bilden.

Artikel 49 (Für alle zugängliches Format)

Dieses Übereinkommen muss in einer für alle zugänglichen Weise veröffentlicht werden.

Fakultatives Protokoll

Diese Konvention hat auch eine Vereinbarung, die einen Anspruch einer einzelnen Person akzeptieren kann, die von einem Land, in dem die Person lebt, eine Straftat erhalten hat. Das wird Fakultativprotokoll genannt, aber bis November 2019 haben nur 96 Länder bei den Vereinten Nationen ratifiziert, um dies zu realisieren.(ese Daten anderer Websites)

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Fragen und Antworten

F: Was ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen?


A: Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein internationales Abkommen, das die Rechte und die Freiheit von Menschen mit Behinderungen schützen soll.

F: Worauf basiert die Konvention?


A: Die Konvention basiert auf internationalen Menschenrechtsgesetzen, die nach der Ratifizierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entstanden sind.

F: Wann wurde die Konvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen?


A: Die Konvention wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 angenommen.

F: Wann ist die Konvention in Kraft getreten?


A: Das Übereinkommen ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten.

F: Wie viele Länder haben die Konvention bis April 2022 ratifiziert?


A: Bis zum April 2022 haben 185 Länder das Übereinkommen ratifiziert.

F: Hat die Europäische Union das Übereinkommen ratifiziert?


A: Ja, die Europäische Union hat das Übereinkommen am 23. Dezember 2010 kollektiv ratifiziert.

F: Welcher Teil des Übereinkommens sieht Treffen vor, um sicherzustellen, dass es eingehalten wird?


A: Ein Teil des Übereinkommens sieht Treffen vor, um sicherzustellen, dass das Übereinkommen eingehalten wird, und auch Menschen mit Behinderungen können an diesen Treffen teilnehmen.

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