UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist eine Konvention und eines der internationalen Menschenrechtsgesetze, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 1979 verabschiedet wurden und am 3. September 1981 in Kraft traten, um jegliche Diskriminierung von Frauen zu verbieten und ihre Menschenrechte und Freiheit auf der Grundlage der Gleichheit mit Männern zu gewährleisten. Bis 2017 hatten 189 Länder diese Konvention ratifiziert, d.h. sie haben sich verpflichtet, diese Konvention umzusetzen. Länder, die es nicht ratifiziert hatten, waren Iran, Somalia, Südsudan, Tonga, die Vereinigten Staaten und Vatikanstadt.

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Zustand der Konvention (grün:ratifiziert, gelb:nur unterzeichnet und rot:weder noch)

Hauptinhalt

Artikel 1 Diskriminierung von Frauen bedeutet jede Unterscheidung, Ausschließung oder Einschränkung aller Arten von Menschenrechten und Freiheiten von Frauen.

Artikel 2 Die Länder müssen jede Diskriminierung von Frauen durch jedermann, jede Gruppe und jedes Unternehmen verbieten und jedes Gesetz ändern, um Frauen vor Diskriminierung zu schützen.

Artikel 4 Sondermaßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen und zum Schutz von Müttern ist keine Diskriminierung.

Artikel 5 Abschaffung aller Vorurteile und Gewohnheiten, die sich aus der Vorstellung, dass das eine oder andere Geschlecht minderwertig oder überlegen sei, oder aus stereotypen Rollenbildern für Männer und Frauen ergeben.

Artikel 6 Schutz von Frauen vor allen Formen des Menschenhandels und der Prostitution.

Artikel 7 Das Wahlrecht der Frauen und das Recht auf Beteiligung an der Regierungspolitik.

Artikel 8 Rechte der Frauen, ihre Regierung zu vertreten und sich an der Arbeit internationaler Organisationen zu beteiligen.

Artikel 9 Rechte von Frauen auf Änderung der Staatsangehörigkeit und bei der Eheschließung mit einem Ausländer ändern Frauen nicht automatisch ihre Staatsangehörigkeit entsprechend der des Ehemannes und haben das gleiche Recht wie Männer auf die Staatsangehörigkeit ihres Kindes.

Artikel 10 Abschaffung der Diskriminierung von Frauen im Bereich der Bildung;

  • a) Gleiche Bedingungen für Karriere und Berufsberatung
  • b) Zugang zum gleichen Bildungsprogramm, zu den gleichen Prüfungen und zum gleichen Lehrpersonal
  • c) Abschaffung aller Stereotypen über die Rolle von Männern und Frauen auf allen Ebenen und in allen Formen der Bildung.
  • d) Dieselbe Chance, Stipendien zu erhalten
  • g) Dieselbe Chance, Sport zu treiben

Artikel 11 1. Abschaffung der Diskriminierung von Frauen auf dem Gebiet der Arbeit

2. Um die Diskriminierung von Frauen in der Ehe als Mütter zu verhindern und ihr Recht auf Arbeit zu gewährleisten, haben die Länder

  • a) Sanktionen oder Entlassungen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub zu verbieten.
  • b) Mutterschaftsurlaub mit Bezahlung oder Sozialleistungen ohne Verlust des früheren Berufs zu gewähren.
  • d) zum Schutz schwangerer Frauen vor schädlichen Werken.

Artikel 12 Abschaffung der Diskriminierung im Bereich der Gesundheitsversorgung.

Artikel 13

  • a) Die Rechte auf Familienleistungen
  • b) Die Rechte auf Bankkredit und Kreditkarte

Artikel 14 Abschaffung der Diskriminierung in ländlichen Gebieten.

Artikel 15 Gleichheit von Frauen und Männern vor dem Gesetz, auch in Zivilsachen und Rechtsfähigkeit.

Artikel 16

  • a) Das Recht, eine Ehe einzugehen
  • b) Dasselbe Recht auf freie Wahl des Ehepartners
  • c) Dasselbe Recht und dieselbe Verantwortung während der Ehe
  • d) Dieselben Rechte und Pflichten wie Eltern
  • e) die gleichen Rechte, frei und verantwortlich über die Anzahl und den Abstand ihrer Kinder zu entscheiden
  • g) die gleichen persönlichen Rechte wie Eheleute, auch das Recht, einen Familiennamen, einen Beruf und eine Arbeit zu wählen

Von Artikel 19 bis 30 über das Komitee, das die Umsetzung dieser Konvention durch die Länder beobachtet. Der Ausschuss besteht aus 23 Mitgliedern, die von den Ländern gewählt werden. Sie müssen "von hohem moralischen Ansehen" sein. Die Länder müssen dem Ausschuss mindestens alle vier Jahre einen nationalen Bericht vorlegen, und der Ausschuss legt dem Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen Berichte vor.

Der Ausschuss unterbreitet den Ländern auch Vorschläge zur Abschaffung der Diskriminierung von Frauen.

Fakultatives Protokoll

Zu diesem Übereinkommen gehört auch das "Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau". Es räumt Frauen, deren in dieser Konvention niedergeschriebene Menschenrechte verletzt werden, die Möglichkeit ein, sich an den Ausschuss der Vereinten Nationen zu wenden. Bis jetzt, im September 2017, haben 109 Länder das Übereinkommen ratifiziert, d.h. den Vereinten Nationen zugesagt, es zu verwirklichen.

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  • Frau
  • Rechte der Frauen
  • Diskriminierung
  • Recht auf Bildung
  • Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen

Fragen und Antworten

F: Was ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau?


A: Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist eine Konvention und ein internationales Menschenrechtsgesetz, das 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde.

F: Was war das Ziel des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau?


A: Ziel des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau war es, jegliche Diskriminierung von Frauen zu verbieten und ihre Menschenrechte und Freiheit auf der Grundlage der Gleichstellung mit Männern zu gewährleisten.

F: Wann ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in Kraft getreten?


A: Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist am 3. September 1981 in Kraft getreten.

F: Wie viele Länder haben das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert?


A: Im Jahr 2017 hatten 189 Länder das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert.

F: Welche Länder hatten das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau im Jahr 2017 noch nicht ratifiziert?


A: Der Iran, Somalia, der Südsudan, Tonga, die Vereinigten Staaten und die Vatikanstadt hatten das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau im Jahr 2017 nicht ratifiziert.

F: Was bedeutet es für ein Land, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu ratifizieren?


A: Wenn ein Land das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert, verpflichtet es sich, das Übereinkommen umzusetzen und jegliche Diskriminierung von Frauen zu verbieten und ihre Menschenrechte und Freiheit auf der Grundlage der Gleichstellung mit Männern zu gewährleisten.

F: Wie wichtig ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau für die Rechte der Frauen weltweit?


A: Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist ein wichtiges internationales Menschenrechtsgesetz für die Rechte der Frauen weltweit, da es darauf abzielt, alle Formen der Diskriminierung von Frauen zu beseitigen und ihre Menschenrechte und Freiheit auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit Männern zu gewährleisten, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Frauen zu stärken.

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