Browder v. Gayle

Browder gegen Gayle, 142 F. Supp. 707 (1956), war ein Fall, der vor einem dreiköpfigen Ausschuss des US-Bezirksgerichts für den Mittleren Bezirk von Alabama zu den Gesetzen zur Bustrennung in den Bundesstaaten Montgomery und Alabama angehört wurde. Das Bezirksgericht entschied am 5. Juni 1956 mit einer Gegenstimme 2:1, dass die Bussegregation gemäß dem Schutz der Gleichbehandlung nach dem 14. Zusatzartikel verfassungswidrig sei.

Der Staat und die Stadt legten Berufung ein, und die Entscheidung wurde am 13. November 1956 vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bestätigt. Ein Antrag auf Klärung und Anhörung wurde am 17. Dezember 1956 abgelehnt.

Hintergrund

Etwa zwei Monate nach Beginn des Montgomery-Bus-Boykotts überdachten Bürgerrechtler den Fall Claudette Colvin erneut. Es handelte sich um ein 15-jähriges Mädchen, das 1955 als erste Person verhaftet worden war, weil sie sich weigerte, ihren Platz in einem Bus in Montgomery, Alabama, aufzugeben. Schwarze Führer hatten nach einem Testfall gesucht, um die Verfassungsmäßigkeit der Rassentrennungsgesetze des Staates Alabama und der Stadt Montgomery zu überprüfen. Einer der Anwälte, Clifford Durr, war besorgt, dass eine Berufung im Fall von Mrs. Rosa Parks vor den Gerichten des Staates Alabama blockiert werden könnte. Sie brauchten einen Weg, um direkt zu den Bundesgerichten zu gelangen. Colvin und mehrere andere, die in Montgomery-Bussen diskriminiert wurden, erklärten sich bereit, Kläger in einem bundesstaatlichen Zivilprozess zu werden und so das Gerichtssystem von Alabama zu umgehen. Das Busunternehmen sagte, die Segregation gelte für "Busse in Privatbesitz", die nach den Gesetzen der Stadt und des Bundesstaates betrieben würden.

Urteil

Am 1. Februar 1956 wurde der Fall Browder gegen Gayle beim US-Bezirksgericht eingereicht. Browder war eine Hausfrau von Montgomery; W. A. Gayle war der Bürgermeister von Montgomery.

Am 13. Juni 1956 entschied das Bezirksgericht, dass "die erzwungene Trennung von schwarzen und weißen Fahrgästen in den in der Stadt Montgomery verkehrenden Kraftomnibussen gegen die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten verstößt", weil die Bedingungen den Menschen den gleichen Schutz gemäß dem Vierzehnten Verfassungszusatz vorenthielten. Das Gericht untersagte dem Bundesstaat Alabama und der Stadt Montgomery zudem, weiterhin Busse mit getrennter Fahrgastzahl zu betreiben.

Der Fall wurde erst später im selben Jahr vor dem Obersten Gerichtshof der USA verhandelt, als der Staat und die Stadt gegen die Entscheidung Berufung einlegten. Am 13. November 1956 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Bezirksgerichts und wies den Staat Alabama (und Montgomery) an, die Busse aus der Rassentrennung herauszunehmen. Einen Monat später, am 20. Dezember, nachdem Bürgermeisterin Gayle von den Federal Marshals eine offizielle schriftliche Mitteilung erhalten hatte, wurden die Montgomery-Busse aus der Rassentrennung entlassen.

Fragen und Antworten

F: Worum ging es bei dem Fall Browder gegen Gayle?


A: Im Fall Browder v. Gayle ging es um die Rassentrennung in Bussen in Montgomery und im Bundesstaat Alabama.

F: Wie lautete das Urteil des Drei-Richter-Gremiums des United States District Court for the Middle District of Alabama zur Bustrennung?


A: Das Bezirksgericht entschied am 5. Juni 1956 mit 2:1 Stimmen bei einer Gegenstimme, dass die Bustrennung gemäß dem Schutz des Vierzehnten Verfassungszusatzes zur Gleichbehandlung verfassungswidrig war.

F: Haben der Staat und die Stadt gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts im Fall Browder v. Gayle Berufung eingelegt?


A: Ja, der Staat und die Stadt haben gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Berufung eingelegt.

F: Wurde die Entscheidung des Bezirksgerichts im Fall Browder v. Gayle vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bestätigt?


A: Ja, die Entscheidung des Bezirksgerichts wurde vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 13. November 1956 bestätigt.

F: Wurde im Fall Browder v. Gayle einem Antrag auf Klärung und Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben?


A: Nein, ein Antrag auf Klärung und erneute Verhandlung wurde am 17. Dezember 1956 abgelehnt.

F: Welcher Zusatz der Verfassung der Vereinigten Staaten wurde im Fall Browder v. Gayle als verfassungswidrig bezeichnet?


A: Der vierzehnte Verfassungszusatz zum Schutz der Gleichbehandlung wurde im Fall Browder gegen Gayle als verfassungswidrig bezeichnet.

F: Wie viele Stimmen entfielen auf das Urteil des Bezirksgerichts zur Bustrennung im Fall Browder v. Gayle?


A: Das Urteil des Bezirksgerichts in der Rechtssache Browder gegen Gayle über die Rassentrennung im Busverkehr fiel mit 2:1 Stimmen aus, wobei eine Person dagegen stimmte.

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