Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind ein Teil der Menschenrechte. In einem wichtigen Vertrag der Vereinten Nationen, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, haben sich die Länder der Vereinten Nationen darauf geeinigt, dass jeder Mensch auf der Welt diese Rechte haben sollte. Hier einige Beispiele für diese Rechte:

  • Das Recht auf Bildung (Schule)
  • Das Recht auf Arbeit mit guter Bezahlung an einem guten, sicheren Arbeitsplatz
  • Das Streikrecht (wenn Arbeiterinnen und Arbeiter streiken, entscheiden sie gemeinsam, dass sie nicht mehr arbeiten werden, bis ihre Chefs die Dinge bei der Arbeit besser machen - wie z.B. ihnen genug Lohn zum Leben zu geben oder die Arbeit sicherer zu machen)
  • Das Recht auf Wohnung
  • Das Recht auf soziale Sicherheit
  • Das Recht, gesund zu sein
  • Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (d.h. eine Person hat alles, was sie zum Überleben braucht, einschließlich Wasser, Nahrung, Kleidung, genügend Geld, um für das Nötige zu bezahlen, und einen sicheren Ort zum Leben).

Diese Rechte waren bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aufgeführt. Sie wurden jedoch erneut in den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Gewährung dieser Rechte für die Menschen überall auf der Welt Gesetz sein würde.

Aus gutem Grund wurde ein separater Pakt speziell über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geschlossen. Diese Rechte wurden nicht in den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aufgenommen. Diese beiden Pakte wurden getrennt gehalten, weil man davon ausgeht, dass die bürgerlichen Rechte stärker geschützt werden als die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Es wurde ein separater Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geschlossen, um deutlich zu machen, wie wichtig diese Rechte sind.

Wie es in der Wiener Erklärung heißt, müssen alle Menschenrechte gleichermaßen geschützt werden, denn "alle Menschenrechte sind universell und können nicht geteilt werden".

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