Chris Gueffroy (21. Juni 1968 in Pasewalk - 5./6. Februar 1989 in Berlin) war der letzte Mensch, der bei einem Fluchtversuch über die Berliner Mauer von den Grenztruppen getötet wurde.

Gueffroy und sein Freund Christian Gaudian versuchten in der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 1989 aus Ostberlin nach Westberlin zu fliehen. Sie versuchten, in der Naehe des Britz-Bezirkskanals zu ueberqueren.

Gueffroy und Gaudian dachten, dass der Schießbefehl, der Befehl, jeden zu erschießen, der versuchte, die Mauer zu überqueren, gestoppt worden war. Als sie auf den letzten Metallzaun kletterten, wurden die beiden von den Grenztruppen der Nationalen Volksarmee (NVA) gesehen und beschossen. Gueffroy wurde von zehn Schüssen in die Brust getroffen und starb im Grenzstreifen.

Gaudian wurde schwer verletzt, verhaftet und am 24. Mai 1989 vom Amtsgericht Pankow wegen "versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts im schweren Fall" zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Im September 1989 wurde Gaudian von der DDR-Regierung gegen Kaution freigelassen und am 17. Oktober 1989 nach West-Berlin überstellt.

Die vier Grenzsoldaten erhielten zunächst ein Leistungsabzeichen der Grenztruppen vom Chef des örtlichen Grenzschutzes, Erich Wöllner, und einen Preis von je 150 DDR-Mark. Nach der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland wurden sie vom Berliner Landgericht strafrechtlich verfolgt. Zwei von ihnen wurden im Januar 1992 freigelassen. Ingo Heinrich, der den Schuss abgegeben hatte, der Gueffroey tötete, wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte die Strafe 1994 auf eine Bewaehrungsstrafe von zwei Jahren reduziert.

Im Jahr 2000 wurden zwei SED-Funktionäre, Siegfried Lorenz und Hans-Joachim Böhme, wegen des Todes von Gueffroy und zwei weiteren jungen Männern angeklagt, aber freigesprochen, da der Richter keine Beweise dafür finden konnte, dass sie den Schießbefehl hätten aufheben können. Der Fall wurde am 7. August 2004 erneut verhandelt, und die beiden Männer wurden für schuldig befunden und erhielten Bewährungsstrafen von jeweils 15 Monaten. Der Richter erklärte, die kurzen Strafen seien auf die lange Zeit seit den Ereignissen zurückzuführen. Dies war der letzte Fall von Todesfällen an der innerdeutschen Grenze.

Am 21. Juni 2003, das wäre sein 35. Geburtstag gewesen, wurde am Ufer des Kanals im Stadtteil Britz ein Denkmal für Gueffroy errichtet. Das Denkmal wurde vom Berliner Künstler Karl Biedermann entworfen.