Groß-Berlin (1920) – Groß-Berlin-Gesetz: Bildung, Fläche & Bezirke

Groß-Berlin (1920): Entstehung durch das Groß-Berlin-Gesetz – Bildung, Flächenerweiterung und die 20 Bezirke. Historische Fakten, Zahlen & Auswirkungen kompakt.

Autor: Leandro Alegsa

Der Titel dieses Artikels enthält das Zeichen ß. Wo es nicht verfügbar oder nicht erwünscht ist, kann der Name als Groß-Berlin geschrieben werden.

Groß-Berlin wurde durch einen Beschluss des preußischen Landtags am 27. April 1920 geschaffen. Das Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte am 1. Oktober 1920; kurz wurde es Groß-Berlin-Gesetz genannt. Sein voller Titel lautete "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin" ("Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin").

Historischer Hintergrund

Das Gesetz entstand in der frühen Phase der Weimarer Republik und war eine Reaktion auf das rasche Wachstum Berlins sowie auf die Notwendigkeit einer einheitlicheren Verwaltungs- und Infrastrukturplanung. Vor 1920 war die Hauptstadt in zahlreiche selbständige Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke zergliedert, die teilweise eng mit der städtischen Entwicklung verbunden, aber administrativ getrennt waren. Mit dem Groß-Berlin-Gesetz sollten Aufgaben wie Verkehrsplanung, Wohnungsbau, Wasserversorgung, Abfallentsorgung und soziale Einrichtungen stadtweit koordiniert werden.

Gebiet und Zusammensetzung

Nach dem Gesetz wurde der Großraum Berlin am 1. Oktober 1920 aus dem Land Brandenburg herausgelöst und zu einer neuen städtischen Einheit zusammengeführt. Der neue Bezirk umfasste folgende Teile:

  • Die Stadt Berlin (Alt-Berlin);
  • 7 Städte, die Berlin umgaben:
  • 59 ländliche Gemeinden und 27 Gutsbezirke aus den umliegenden Landkreisen Niederbarnim, Osthavelland und Teltow;
  • sowie das Gelände des Berliner Stadtschlosses, das bis dahin einen eigenständigen Gutsbezirk bildete.

Fläche und Bevölkerung

Das neue Berlin war etwa 13-mal größer als das alte Stadtgebiet. Die Fläche stieg von 66 km² (25,5 Quadratmeilen) auf 883 km² (340,9 Quadratmeilen). Gleichzeitig verdoppelte sich die Einwohnerzahl von etwa 1,9 Millionen auf fast 4 Millionen. Von den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern stammten fast 1,2 Millionen allein aus den zuvor eigenständigen sieben Städten.

Verwaltungsbezirke (1920)

Groß-Berlin wurde in 20 Verwaltungsbezirke (Verwaltungsbezirke) gegliedert. Diese Gliederung bildete die Grundlage der städtischen Struktur für viele Jahrzehnte:

  • Aus Alt-Berlin:
    • Mitte,
    • Tiergarten,
    • Wedding,
    • Prenzlauer Berg,
    • Kreuzberg und
    • Friedrichshain;
  • Ein Bezirk für jede der 7 zuvor unabhängigen Städte:
  • 7 neue Bezirke, benannt nach dem größten Dorf/Ortsteil in den eingegliederten Gebieten:
    • Pankow,
    • Reinickendorf,
    • Steglitz,
    • Tempelhof,
    • Treptow,
    • Weißensee und
    • Zehlendorf

Folgen und spätere Entwicklungen

Das Groß-Berlin-Gesetz schuf eine einheitliche städtische Verwaltung und legte den Grundstein für eine zentralisierte Planung von Verkehr, Wohnungsbau und kommunaler Daseinsvorsorge. Durch die Eingemeindungen konnte die Stadt großräumige Infrastrukturprojekte (z. B. Wasserver- und -entsorgung, Straßenbau und öffentlichen Nahverkehr) besser koordinieren.

Die damals festgelegten Stadtgrenzen entsprechen weitgehend denen der heutigen Stadt, mit Ausnahme von kleineren Änderungen während der Zeit der Berliner Mauer und weiterer administrativer Anpassungen. In den 1970er und 1980er Jahren entstanden in Ost-Berlin durch Aufteilungen einzelner Bezirke drei zusätzliche Bezirke (z. B. Marzahn). Nach der Wiedervereinigung und mehreren Reformen blieb die Bezirksstruktur weiterhin wandelbar: Bei der Bezirksreform von 2001 wurden die bis dahin bestehenden Bezirke größtenteils zusammengelegt, sodass die Zahl der Bezirke deutlich reduziert wurde.

Bedeutung

Das Groß-Berlin-Gesetz gilt als Meilenstein in der Geschichte Berlins. Es verwandelte eine historisch gewachsene, fragmentierte Metropole in eine politisch und administrativ geschlossene Großstadt. Diese Neugliederung war eine wichtige Voraussetzung für die moderne städtische Entwicklung des 20. Jahrhunderts in Berlin.

Die Stadt Berlin vor 1920 (dunkelrot) und das Groß-Berlin nach 1920 (hellrot)Zoom
Die Stadt Berlin vor 1920 (dunkelrot) und das Groß-Berlin nach 1920 (hellrot)

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Fragen und Antworten

F: Wie lautet der vollständige Name des Gesetzes, mit dem Groß-Berlin geschaffen wurde?


A: Der vollständige Name des Gesetzes, mit dem Groß-Berlin geschaffen wurde, lautet "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin" (deutsch: "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin").

F: Wie viele Bezirke wurden in Groß-Berlin gebildet?


A: In Groß-Berlin wurden zwanzig Stadtbezirke geschaffen.

F: Aus welchen Gebieten bestand Groß-Berlin?


A: Groß-Berlin bestand aus der Stadt Berlin (Alt-Berlin), 7 Städten, die Berlin umgaben, 59 ländlichen Gebieten und 27 Gutsbezirken aus den umliegenden Bezirken und dem Gelände des Berliner Stadtschlosses.

F: Wie viel größer war Groß-Berlin als Alt-Berlin?


A: Groß-Berlin war 13-mal größer als Alt-Berlin. Seine Fläche wuchs von 66 km2 (25,5 sq mi) auf 883 km2 (340,9 sq mi).

F: Wie viele neue Einwohner kamen bei der Schaffung von Groß-Berlin allein aus den umliegenden Städten hinzu?


A: Bei der Schaffung von Groß-Berlin kamen etwa 1,2 Millionen neue Einwohner allein aus den umliegenden Städten hinzu.

F: Welche weiteren Änderungen wurden seither an den Stadtgrenzen vorgenommen?


A: Abgesehen von geringfügigen Änderungen gab es einige Änderungen während der Zeit der Berliner Mauer, wie z.B. die Bildung von drei neuen Bezirken in Ost-Berlin, als andere Bezirke in den 1970er und 1980er Jahren aufgeteilt wurden.


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