Unter Investitur versteht man die formelle Einsetzung einer Person (Erbe, gewählter Kandidat) in ein öffentliches Amt, indem man ihr formell die "Insignien" verleiht. Die Amtszeit ist normalerweise für formelle Ämter von Staat, Aristokratie und Kirche reserviert.

Im Mittelalter war die Investitur die feierliche Übergabe eines Lehensgutes durch einen Oberherrn an einen Vasallen. Der Herr stattete den Vasallen mit einem Lehen aus, indem er ihm ein Symbol für das Land oder das Amt gab. Von der Feudalzeit bis in die Gegenwart wurde der Begriff im kanonischen Recht verwendet, um einen Kleriker zu bezeichnen, der die Symbole des geistlichen Amtes, wie den Hirtenring, die Mitra und den Stab, erhält, was die Übertragung des Amtes bedeutet.