Ein Rechtsgutachten ist eine Form des Rechtsgutachtens, das von einem Richter oder einem Gremium von Richtern verfasst wird und in dem erklärt wird, wie sie einen Rechtsstreit gelöst haben. Es zitiert die Entscheidung, die zur Beilegung des Rechtsstreits getroffen wurde. Ein Rechtsgutachten enthält in der Regel die Gründe für die Entscheidung. Wenn es drei oder mehr Richter gibt, kann es die Form einer Mehrheitsmeinung, einer Minderheitsmeinung oder einer übereinstimmenden Meinung haben.