Es gab zwei Serien von Nürnberger Prozessen.

IMT-Hauptverfahren (Internationales Militärtribunal)

Die ersten und bekanntesten Verfahren richteten sich gegen die Führer des nationalsozialistischen Deutschlands. Sie wurden vom Internationalen Militärtribunal (IMT) nach der sogenannten Londoner Charta von 1945 durchgeführt. Das Hauptverfahren begann am 20. November 1945 und endete am 1. Oktober 1946. Anklagepunkte waren u. a. Planung und Führung eines Angriffskriegs („Verbrechen gegen den Frieden“), Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Verschwörung zur Begehung dieser Taten.

Die Richter und Ankläger kamen aus den vier Kriegsalliierten Frankreich, der UdSSR, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten. Zu den prominenten Beteiligten gehörte der amerikanische Anklagechef Robert H. Jackson. Vor Gericht standen zahlreiche führende Nationalsozialisten; mehrere Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, andere erhielten lange Haftstrafen, einige wurden freigesprochen. Die Urteile lösten international Diskussionen aus und legten zugleich wesentliche Grundlagen des modernen Völkerstrafrechts.

US-Folgeprozesse (Nürnberger Militärtribunale)

Die zweite Gruppe umfasste die 12 nachfolgenden Prozesse, die in gleichem Gerichtssaal (Saal 600 im Justizpalast Nürnberg) stattfanden. Anders als das IMT wurden diese Verfahren allein von den Vereinigten Staaten durchgeführt und dauerten von Ende 1946 bis 1949. Gegenstand waren Verantwortliche aus verschiedenen Bereichen: Ärzte und medizinisches Personal, Juristen, SS‑Einsatzgruppen, hohe Beamte des Reichsministeriums sowie Industrielle und Funktionäre großer Konzerne.

Zu den bekannteren Nachfolgeprozessen zählen der Ärzteprozess (mit Strafanzeigen wegen menschenverachtender Menschenversuche und Zwangssterilisationen), der Juristenprozess („Justice Case“), der Einsatzgruppenprozess, der IG‑Farben‑Prozess sowie Verfahren gegen Krupp, Flick und andere. Aus dem Ärzteprozess ging das „Nürnberger Kodex“ hervor, eine wegweisende Normensammlung zur medizinischen Forschungsethik und informierten Einwilligung.

Bedeutung und Kritik

Die Nürnberger Prozesse hatten nachhaltige rechtliche und politische Wirkungen: Sie verankerten die Idee der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Völkerrechtsverbrechen, lehnten die Verteidigung „nur Befehle befolgt“ weitgehend ab und führten zur Formulierung der sogenannten Nürnberger Prinzipien, die später internationales Recht beeinflussten und als Grundlage für spätere Tribunale (z. B. ICTY, ICTR) sowie den Internationalen Strafgerichtshof dienten.

Gleichzeitig gab es Kritik: Vorwürfe der „Siegerjustiz“, Fragen zur Rückwirkung von Strafrecht (ex post facto) und zur Auswahl der Angeklagten wurden kontrovers diskutiert. Die politische Zusammenarbeit der Alliierten, die das IMT ermöglicht hatte, war zudem nur begrenzt stabil: Die zunehmenden Spannungen zwischen Westmächten und Sowjetunion führten dazu, dass das IMT nur das eine große Hauptverfahren durchführte, während die Alliierten — namentlich die USA — eigene Folgeprozesse abhielten.

Erinnerung und Forschung

Heute sind die Nürnberger Prozesse Gegenstand umfangreicher historischer und rechtswissenschaftlicher Forschung. Der Justizpalast in Nürnberg, insbesondere Saal 600, ist als Erinnerungsort und Museum öffentlich zugänglich und informiert über Verfahren, Hintergründe und die Folgen für das internationale Strafrecht.