Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht ist ein Zweig des Rechts, der sich mit den Beziehungen des Einzelnen zur Regierung sowie mit der Organisation und dem Verhalten der Regierung selbst befasst.
Im öffentlichen Recht gibt es sie:
a. Verfassungsrecht: Grundgesetz des Staates.
b. Verwaltungsrecht: legt die Befugnisse und Pflichten des Staates fest.
c. Strafrecht: Der Staat sagt, welche Strafen es für Verbrechen gibt, die von Einzelpersonen oder Unternehmen begangen werden.
Die andere Art von Recht ist das Privatrecht.