Unabhängigkeitserklärung Kosovos (2008): Hintergrund und Rechtslage
Analyse der Unabhängigkeitserklärung Kosovos (2008): Hintergrund, rechtliche Kontroversen, IGH-Stellungnahme und politische Folgen für Kosovo-Serbien-Beziehungen.
Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo von 2008 war ein Amtshandeln der Provisorischen Selbstverwaltungsinstitutionen des Kosovo. Sie wurde am 17. Februar 2008 von allen 109 anwesenden Mitgliedern angenommen, was die für ihre Verabschiedung erforderliche Mindestanzahl darstellte. Mit der Erklärung wurde der Kosovo für unabhängig von Serbien erklärt. Die Proklamation führte zu einer tiefgreifenden politischen und rechtlichen Auseinandersetzung auf regionaler und internationaler Ebene.
Historischer Hintergrund
Die Unabhängigkeit war Ergebnis eines langen Konflikt- und Verhandlungsprozesses. Nach dem Ende der Konflikte in den 1990er Jahren wurde Kosovo 1999 durch die Resolution 1244 des UN‑Sicherheitsrats zunächst unter Verwaltung der Vereinten Nationen (UNMIK) gestellt und durch die NATO-Truppen (KFOR) gesichert. Lokale Institutionen entwickelten sich in den Folgejahren weiter; die provisorischen Institutionen bestanden mehrheitlich aus ethnischen Albanern. Bereits am 7. September 1990 hatte es eine frühere, von der albanischen Mehrheit initiierte Unabhängigkeitserklärung gegeben, die international nicht anerkannt wurde.
Form und Inhalt der Erklärung
Die 2008 verabschiedete Erklärung proklamierte die Souveränität und staatliche Unabhängigkeit des Kosovo und leitete die Bildung eigener staatlicher Organe ein. Kurz darauf wurde 2008 auch eine neue Verfassung verabschiedet, die unter anderem Minderheitenrechte, internationale Schutzmechanismen und Teile der von der internationalen Gemeinschaft vorgeschlagenen Lösungen (Ahtisaari‑Plan) umsetzte. Der sogenannte Ahtisaari‑Plan von 2007 empfahl eine Form der beaufsichtigten Unabhängigkeit; Serbien lehnte diesen Plan ab.
Rechtsstreit vor dem Internationalen Gerichtshof
Die serbische Regierung erklärte die Unabhängigkeit für rechtswidrig und wandte sich an den Internationalen Gerichtshof (IGH) mit der Bitte um ein Gutachten zur Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung mit dem internationales Recht. Am 22. Juli 2010 erließ der IGH ein Gutachten, wonach die Erklärung an sich kein Verstoß gegen das Völkerrecht darstelle. Das Gericht stellte jedoch nicht fest, ob dadurch ein neuer Staat entstanden sei oder ob und unter welchen Bedingungen dieser Staat in die Gemeinschaft der Staaten aufzunehmen sei. Das Gutachten war ein völkerrechtliches Rechtsgutachten ohne zwingende Bindungswirkung auf Staaten oder internationale Organisationen.
Internationale Reaktionen und Anerkennung
Unmittelbar nach der Erklärung erkannten zahlreiche Staaten die Unabhängigkeit Kosovos an, darunter die Vereinigten Staaten und eine Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Gleichzeitig lehnten andere Staaten, darunter Serbien, Russland und China, die Erklärung ab und unterstützten Serbiens Position, dass die territoriale Integrität zu wahren sei. Aufgrund des Widerstands vor allem im UN‑Sicherheitsrat blieb eine Vollmitgliedschaft Kosovos in den Vereinten Nationen bislang aus.
Die Zahl der Staaten, die Kosovo anerkennen, hat sich seit 2008 verändert und schwankt, weil einige Länder ihre Anerkennung erklärten, andere sie zurückzogen oder aussetzten. Anerkennung ist ein politischer Akt einzelner Staaten; völkerrechtlich ist der Status des Kosovo daher teils anerkannt, teils umstritten.
Folgen und aktuelle Rechtslage
- Kosovo etablierte eigene staatliche Institutionen, nahm Verfassungsrecht an und trat seitdem mehreren internationalen Organisationen bei (unter anderem Weltbank und IWF).
- Serbien betrachtet Kosovo weiterhin als Teil seines Staatsgebiets und setzt auf Verhandlungswege und internationale Unterstützung für eine Rücknahme der Unabhängigkeitserklärung.
- EU‑vermittelte Dialoge (u. a. das Abkommen von Brüssel 2013) und weitere Verhandlungsrunden zielten auf Normalisierung der Beziehungen ab; Erfolge sind punktuell, die Umsetzung bleibt teilweise schwierig, vor allem in den mehrheitlich serbisch besiedelten nördlichen Gemeinden Kosovos.
- Völkerrechtlich bleibt festzuhalten: Das IGH‑Gutachten stellte keine generelle Rechtswidrigkeit der Erklärung fest, beantwortete aber nicht abschließend die Frage der Staatlichkeit oder die politischen Voraussetzungen für breite internationale Anerkennung.
Ausblick
Der Status des Kosovo ist weiterhin ein zentrales Thema der Balkanpolitik und der EU‑Außenpolitik. Eine dauerhafte Lösung hängt von politischen Verhandlungen zwischen Belgrad und Pristina, von multilateraler Diplomatie und von der Bereitschaft wichtiger internationaler Akteure ab, Kompromisse zu ermöglichen. Für viele Menschen in der Region bleibt die praktische Frage der Sicherheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Minderheitenrechte im Alltag zentral.

Kosovo von 1946 bis 1992 (Quelle: CIA)
Vereinte Nationen
Auf Ersuchen Russlands hielt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am Nachmittag des 17. Februar eine Dringlichkeitssitzung ab. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, gab eine Erklärung ab, in der er es vermied, Partei zu ergreifen, und forderte alle Parteien nachdrücklich auf, "sich aller Handlungen oder Erklärungen zu enthalten, die den Frieden gefährden, zur Gewalt aufrufen oder die Sicherheit im Kosovo oder in der Region gefährden könnten". Im Namen von sechs westlichen Ländern - Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Frankreich und den VereinigtenStaaten - drückte der belgische Botschafter sein Bedauern darüber aus, "dass der Sicherheitsrat sich nicht auf das weitere Vorgehen einigen kann, aber diese Sackgasse ist seit vielen Monaten klar. Die heutigen Ereignisse ... stellen den Abschluss eines Statusprozesses dar, der alle Möglichkeiten zur Erzielung eines Verhandlungsergebnisses ausgeschöpft hat".
ICJ-Urteil
Am 22. Juli 2010 entschied der Internationale Gerichtshof, dass die Erklärung nicht gegen internationales Recht verstößt. Vor der Ankündigung sagte Hashim Thaçi, dass es keine "Gewinner oder Verlierer" geben werde und dass "ich erwarte, dass dies eine richtige Entscheidung sein wird, entsprechend dem Willen der Bürger des Kosovo. Der Kosovo wird das Gutachten respektieren". Der serbische Präsident Boris Tadić warnte seinerseits: "Wenn der Internationale Gerichtshof ein neues Prinzip festlegt, würde dies einen Prozess auslösen, der mehrere neue Länder schaffen und zahlreiche Regionen der Welt destabilisieren würde.
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