Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein Vertrag der Vereinten Nationen für die Rechte aller Wanderarbeitnehmer. Sie schützt auch deren Familien. Sie wurde am 18. Dezember 1990 angenommen. Er trat 2003 in Kraft.

Diese Konvention ist als eine Reihe von internationalenMenschenrechtsgesetzen gemacht und in der "Präambel" der Konvention erinnern sie an die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über Wanderarbeiter und unfreie Arbeit. Die Hilfe der Konvention besteht darin, die Rechte von Wanderarbeitern zu schützen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes besitzen und daher oft unter schlechteren Arbeitsbedingungen arbeiten oder sogar Opfer von Menschenhandel sein können.

Aber bis Dezember 2019 haben nur 55 Länder die Konvention ratifiziert, d.h. formell anerkannt. Die meisten dieser Länder liegen in Nordafrika und Südamerika. Kein Staat in Westeuropa oder Nordamerika, der Migranten aufnimmt, hat die Konvention ratifiziert. Andere wichtige Aufnahmeländer wie Australien, die arabischen Staaten des Persischen Golfs, Indien und Südafrika haben die Konvention ebenfalls nicht ratifiziert.

Aber dieses Übereinkommen wird in der Präambel des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Erinnerung gerufen.