Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein Vertrag der Vereinten Nationen für die Rechte aller Wanderarbeitnehmer. Sie schützt auch deren Familien. Sie wurde am 18. Dezember 1990 angenommen. Er trat 2003 in Kraft.

Diese Konvention ist als eine Reihe von internationalenMenschenrechtsgesetzen gemacht und in der "Präambel" der Konvention erinnern sie an die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über Wanderarbeiter und unfreie Arbeit. Die Hilfe der Konvention besteht darin, die Rechte von Wanderarbeitern zu schützen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes besitzen und daher oft unter schlechteren Arbeitsbedingungen arbeiten oder sogar Opfer von Menschenhandel sein können.

Aber bis Dezember 2019 haben nur 55 Länder die Konvention ratifiziert, d.h. formell anerkannt. Die meisten dieser Länder liegen in Nordafrika und Südamerika. Kein Staat in Westeuropa oder Nordamerika, der Migranten aufnimmt, hat die Konvention ratifiziert. Andere wichtige Aufnahmeländer wie Australien, die arabischen Staaten des Persischen Golfs, Indien und Südafrika haben die Konvention ebenfalls nicht ratifiziert.

Aber dieses Übereinkommen wird in der Präambel des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Erinnerung gerufen.

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  • Konvention über die Rechte aller Wanderarbeitnehmer (Volltext)

Fragen und Antworten

F: Was ist die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen?


A: Es handelt sich um einen Vertrag der Vereinten Nationen für die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Es wurde am 18. Dezember 1990 angenommen und trat 2003 in Kraft.

F: Was bezweckt dieses Übereinkommen?


A: Das Ziel dieser Konvention ist es, die Rechte von Wanderarbeitern zu schützen, die in dem Land, in dem sie sich aufhalten, keine Staatsangehörigkeit besitzen, was oft zu schlechteren Arbeitsbedingungen oder sogar zu Menschenhandel führen kann.

F: Wie viele Länder haben diese Konvention ratifiziert?


A: Bis Dezember 2019 haben es nur 55 Länder ratifiziert. Die meisten befinden sich in Nordafrika und Südamerika, aber kein einziger Aufnahmestaat aus Westeuropa oder Nordamerika hat dies bisher getan. Andere wichtige Aufnahmeländer wie Australien, die arabischen Staaten des Persischen Golfs, Indien und Südafrika haben es ebenfalls noch nicht ratifiziert.

F: Wird an anderer Stelle auf dieses Übereinkommen verwiesen?


A: Ja, es wird in der Präambel des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erwähnt.

F: Wann ist diese Konvention in Kraft getreten?


A: Diese Konvention ist 2003 in Kraft getreten, nachdem sie am 18. Dezember 1990 angenommen wurde.
F: An welche Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erinnert es? A: Diese Konvention erinnert an Konventionen der ILO über Wanderarbeiter und unfreie Arbeit, wie es in der Präambel heißt.

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