Ein amicus curiae (wörtlich: Freund des Gerichts; Plural: amici curiae) ist jemand, der nicht Partei eines Falles ist und Informationen anbietet, die den Fall betreffen, der aber von keiner der Parteien gebeten wurde, ein Gericht zu unterstützen. Dies kann in Form eines Rechtsgutachtens, einer Zeugenaussage oder einer gelehrten Abhandlung (der Amicusbrief) geschehen. Es ist eine Möglichkeit, Bedenken vorzubringen, die von den direkt am Fall beteiligten Parteien übersehen werden könnten. Die Entscheidung darüber, ob die Informationen zugelassen werden, liegt im Ermessen des Gerichts. Der Ausdruck amicus curiae ist juristisches Latein.