Die Frankfurter Nationalversammlung war das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland. Sie tagte vom 18. Mai 1848 bis zum 31. Mai 1849 in der Frankfurter Paulskirche in Frankfurt am Main. Es wurde während der "Märzrevolution" in den Staaten des Deutschen Bundes gewählt.

Die Versammlung brachte die so genannte Paulskirchenverfassung (deutsch: Paulskirchenverfassung, eigentlich Verfassung des Deutschen Reiches) hervor, die ein auf den Prinzipien der parlamentarischen Demokratie basierendes Deutsches Reich proklamierte. Diese Verfassung erfüllte die Hauptforderungen der liberalen und nationalistischen Bewegungen des Vormärz und bildete ein Fundament der Menschenrechte. Das Parlament schlug auch eine konstitutionelle Monarchie mit einem Erbkaiser (Kaiser) an der Spitze vor. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. akzeptierte das Kaiseramt nicht, als es ihm angeboten wurde. Er argumentierte, ein solches Angebot stelle einen Verstoß gegen die Rechte der Fürsten der einzelnen deutschen Staaten dar. Im 20. Jahrhundert wurden jedoch wesentliche Elemente der Frankfurter Verfassung zum Vorbild für die Weimarer Verfassung von 1919 und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949.