Norddeutscher Bund
Der Norddeutsche Bund war zunächst ein Militärbündnis von 22 norddeutschen Bundesländern und später ein Bundesstaat. Ihm ging ein Zollverein voraus, eine Zollunion, die den freien Handel zwischen den meisten deutschen Staaten ermöglichte. Der Bund wurde im August 1866 gegründet, und das Königreich Preußen war der führende Staat. Am 1. Juli 1867 machte die Norddeutsche Verfassung das Bündnis zu einem Bundesstaat.
Eine österreichisch-preußische Rivalität, die in den 1700er Jahren begann, hatte zum Österreichisch-Preußischen Krieg im Juli/August 1866 geführt. Unmittelbare Kriegsursachen waren die ungeklärte Schleswig-Holstein-Frage (die Preußen annektieren wollte) und eine Reform des Deutschen Bundes. Nach einem Sieg im Sommer 1866 ermöglichten Abkommen mit Österreich und Frankreich Preußen, die politische Landschaft in Norddeutschland (nördlich des Mains) umzugestalten. Der führende Politiker Preußens war Ministerpräsident Otto von Bismarck, der unter König Wilhelm I. diente.
Am 18. August 1866 unterzeichneten Preußen und die meisten norddeutschen Staaten den Augustvertrag. Sie einigten sich auf ein militärisches Bündnis und erklärten ihre Absicht, einen Bundesstaat zu schaffen. (Einige andere Staaten schlossen sich bald an.) Ein Bundesstaat unterscheidet sich von einem Bündnis, da er eine föderale Regierung und Gesetzgebung hat, und er unterscheidet sich von einem Einheitsstaat, da es unterhalb der föderalen Ebene noch recht mächtige Staaten gibt. Pläne für einen Bundesstaat in Deutschland gab es seit dem Jahr 1848.
Gewerkschaft
Die alliierten Regierungen unter Bismarck legten einen Vorschlag für eine norddeutsche Verfassung vor. Es wurde ein Organ gewählt, das die Menschen in Norddeutschland vertreten sollte, der konstituierende Reichstag. Die Wahl fand im Februar 1867 statt. Nach einigen Änderungen des Vorschlags akzeptierten die Regierungen und Parlamente der Länder den endgültigen Entwurf. Am 1. Juli trat die Verfassung in Kraft.
Nach der Verfassung war die Gesetzgebung Sache von zwei Organen. Der Reichstag war das Parlament, das von allen Männern über 25 Jahren gewählt wurde. Der Bundesrat war ein Organ, das die Regierungen der Länder vertrat. Der Inhaber des Bundespräsidiums war der König von Preußen (die "republikanische" Bezeichnung "Präsident" war absichtlich vermieden worden). Der Inhaber des Bundespräsidiums setzte den Bundeskanzler ein. Nicht namentlich, aber faktisch war dies der (einzige) Bundesminister, der Chef der Exekutive.
1870, während des Deutsch-Französischen Krieges, traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei. Die neue Verfassung vom 1. Januar 1871 benannte das Land von "Norddeutscher Bund" in "Deutsches Reich" um. Der Träger des Bundespräsidiums erhielt den zusätzlichen Titel eines Kaisers. Das in der Verfassung beschriebene politische System und die Flagge blieben unverändert. (Die endgültige Verfassung des Reiches stammt von April/Mai 1871; infolgedessen wurden fast alle Begriffe, die 'föderal' einschlossen, in 'kaiserlich' geändert).
Der moderne Nationalstaat Deutschland ist als Völkerrechtssubjekt und als Rechtspersönlichkeit identisch mit dem Norddeutschen Bund. Das Recht und die völkerrechtlichen Verträge aus der Zeit von 1867-1870 sind im Prinzip immer noch gültig. In einer konservativ-liberalen Zusammenarbeit, die von 1867 bis 1878 dauerte, erlebte Deutschland eine bemerkenswerte Modernisierung und Vereinheitlichung. Der Norddeutsche Bund führte das metrische System, ein modernes Strafgesetzbuch, gleiche Rechte für alle Konfessionen, einen Postverein usw. ein.
Briefmarken
Nach dem 1. Januar 1868 bearbeitete der Verband die Post und gab Briefmarken heraus. Der Verband gab jedoch kein eigenes Geld aus, so dass verschiedene Briefmarken herausgegeben werden mussten. Im Norden wurden Briefmarken im Wert von Groschen, im südlichen Distrikt Briefmarken in Kreuzer verwendet. Alle diese Marken trugen die Aufschrift NORDDEUTSCHER POSTBEZIRK (Norddeutscher Postbezirk).
Ein dritter Briefmarkensatz wurde für Hamburg gedruckt. Diese waren ebenfalls mit der Bezeichnung STADTPOSTBRIEF HAMBURG versehen.
Liste der Mitgliedsstaaten
Staat | Hauptstadt | |
Königreiche (Königreiche) | ||
| Preußen (Preußen) | |
| Sachsen (Sachsen) | |
Großherzogtümer (Großherzogtümer) | ||
| Hessen (Hessen) | |
| Mecklenburg-Schwerin | Schwerin |
| Mecklenburg-Strelitz | Neustrelitz |
| Oldenburg | Oldenburg |
| Sachsen-Weimar-Eisenach (Sachsen-Weimar-Eisenach) | Weimar |
Herzogtümer (Herzogtümer) | ||
| Anhalt | |
| Braunschweig (Braunschweig) | Braunschweig |
| Sachsen-Altenburg (Sachsen-Altenburg) | Altenburg |
| Sachsen-Coburg und Gotha (Sachsen-Coburg und Gotha) | |
| Sachsen-Meiningen (Sachsen-Meiningen) | Meiningen |
Fürstentümer (Fürstentümer) | ||
| Lippe | Detmold |
| Reuss, Juniorenlinie | Gera |
| Reuss, Senior-Linie | Greiz |
| Schaumburg-Lippe | Bückeburg |
| Schwarzburg-Rudolstadt | Rudolstadt |
| Schwarzburg-Sondershausen | Sondershausen |
| Waldeck-Pyrmont | Arolsen |
Freie Hansestädte (Freie Hansestädte) | ||
| Bremen | |
| Hamburg | |
|
Fragen und Antworten
F: Was war der Norddeutsche Bund?
A: Der Norddeutsche Bund war ein Militärbündnis von 22 Staaten in Norddeutschland, das später zu einem Bundesstaat wurde.
F: Was ging dem Norddeutschen Bund voraus?
A: Dem Norddeutschen Bund ging der Zollverein voraus, eine Zollunion, die den freien Handel zwischen den meisten deutschen Staaten ermöglichte.
F: Wann trat das norddeutsche Grundgesetz in Kraft?
A: Die norddeutsche Verfassung trat am 1. Juli 1867 in Kraft.
F: Was führte zum österreichisch-preußischen Krieg von 1866?
A: Eine österreichisch-preußische Rivalität, die seit dem Jahr 1700 andauerte, führte zum österreichisch-preußischen Krieg im Juli/August 1866. Die unmittelbaren Gründe für diesen Krieg standen im Zusammenhang mit Schleswig-Holstein (das Preußen zu annektieren beabsichtigte) und einer Reform des Deutschen Bundes.
F: Wer stand in dieser Zeit an der Spitze Preußens?
A: Ministerpräsident Otto von Bismarck führte Preußen in dieser Zeit und diente unter König Wilhelm I.
F: Wann unterzeichneten Preußen und die meisten norddeutschen Staaten ein Abkommen?
A: Am 18. August 1866 unterzeichneten Preußen und die meisten norddeutschen Staaten ein Abkommen, das als Augustvertrag bekannt wurde. Dieser Vertrag begründete ein Militärbündnis und erklärte ihre Absicht, einen Bundesstaat zu gründen.
F: Wie unterscheidet sich ein Bundesstaat von anderen Staatsformen?
A: Ein Bundesstaat unterscheidet sich von einem Bündnis, weil er eine eigene Bundesregierung und eine eigene Gesetzgebung hat, aber er unterscheidet sich auch von einem Einheitsstaat, weil es unterhalb der Bundesebene noch mächtige Staaten gibt.