Der Norddeutsche Bund war zunächst ein Militärbündnis von 22 norddeutschen Bundesländern und später ein Bundesstaat. Ihm ging ein Zollverein voraus, eine Zollunion, die den freien Handel zwischen den meisten deutschen Staaten ermöglichte. Der Bund wurde im August 1866 gegründet, und das Königreich Preußen war der führende Staat. Am 1. Juli 1867 machte die Norddeutsche Verfassung das Bündnis zu einem Bundesstaat.
Eine österreichisch-preußische Rivalität, die in den 1700er Jahren begann, hatte zum Österreichisch-Preußischen Krieg im Juli/August 1866 geführt. Unmittelbare Kriegsursachen waren die ungeklärte Schleswig-Holstein-Frage (die Preußen annektieren wollte) und eine Reform des Deutschen Bundes. Nach einem Sieg im Sommer 1866 ermöglichten Abkommen mit Österreich und Frankreich Preußen, die politische Landschaft in Norddeutschland (nördlich des Mains) umzugestalten. Der führende Politiker Preußens war Ministerpräsident Otto von Bismarck, der unter König Wilhelm I. diente.
Am 18. August 1866 unterzeichneten Preußen und die meisten norddeutschen Staaten den Augustvertrag. Sie einigten sich auf ein militärisches Bündnis und erklärten ihre Absicht, einen Bundesstaat zu schaffen. (Einige andere Staaten schlossen sich bald an.) Ein Bundesstaat unterscheidet sich von einem Bündnis, da er eine föderale Regierung und Gesetzgebung hat, und er unterscheidet sich von einem Einheitsstaat, da es unterhalb der föderalen Ebene noch recht mächtige Staaten gibt. Pläne für einen Bundesstaat in Deutschland gab es seit dem Jahr 1848.