In Österreich ist ein Bezirk eine Abteilung der zweiten Regierungsebene des Landes. Die Bundesländer der ersten Ebene sind die Bundesländer Österreichs.

Die Bezirksämter sind die Hauptanlaufstelle für Dinge wie: Heirats- und Führerscheine, Pässe, Versammlungsgenehmigungen, Jagdscheine oder den Umgang mit Beamten des öffentlichen Gesundheitswesens.

Im Jahr 2017 gibt es 94 Distrikte. Davon sind 79 Distrikte, die von Distriktkommissionen geleitet werden, und 15 statutarische Städte. Statutarische Städte werden außerhalb von Regierungspublikationen und der juristischen Literatur in der Regel nicht als "Distrikte" bezeichnet. Ein von einer Distriktskommission geleiteter Distrikt umfasst in der Regel zwischen zehn und dreißig Gemeinden.