Stufe 7 ist die höchste Stufe. Unfälle dieser Art haben grosse Auswirkungen (Verschmutzung, Strahlung) ausserhalb des Ortes, an dem sie sich ereignen. Die Gesundheit vieler Menschen ist in Gefahr. Die Auswirkungen auf die Umwelt sind gross. Beispiele: Atomkatastrophe von Fukushima - 2011, Katastrophe von Tschernobyl (ehemalige Sowjetunion) - 1986.
Unfälle dieser Art der Stufe 6 haben eine große Auswirkung (Verschmutzung, Strahlung) außerhalb des Ortes, an dem sie sich ereignen. Mehrere Regierungen müssen möglicherweise alle Gegenmaßnahmen ergreifen, um ihre Bevölkerung zu schützen. Beispiel: Majak (ehemalige Sowjetunion)- 1957.
Bei Unfällen dieser Art der Stufe 5 wird eine gewisse Strahlung freigesetzt. Einige Personengruppen, die gefährdet sind, benötigen möglicherweise besondere Gegenmaßnahmen. Beispiele: Brandim Windskalenbereich (Vereinigtes Königreich) - 1957, Unfall in Three Mile Island (Vereinigte Staaten) - 1979.
Die Stufen 5-7 stehen im Zusammenhang mit schweren Schäden am Reaktorkern und an den radiologischen Barrieren.
Stufe 4 bezieht sich auf eine erhebliche Schädigung des Reaktorkerns/der radiologischen Barrieren und/oder eine tödliche Exposition eines Arbeiters (oder mehr), aber die Auswirkungen außerhalb des Standorts sind gering, was zu einer Exposition der Öffentlichkeit in der Größenordnung der vorgeschriebenen Grenzwerte führt. Beispiele: Windscale (Vereinigtes Königreich) - 1973, Saint-Laurent (Frankreich) - 1980, Buenos Aires (Argentinien) - 1983.
Stufe 3 ist durch sehr geringe Auswirkungen außerhalb des Standorts gekennzeichnet, obwohl sie mit einer starken Ausbreitung der Kontamination am Standort / akuten gesundheitlichen Auswirkungen auf einen Arbeitnehmer (oder mehr) verbunden ist. Es handelt sich um ein "Beinahe-Unfall"-Ereignis, wenn keine Sicherheitsschichten mehr vorhanden sind. Beispiel: Vandellos (Spanien) - 1989, THORP-Werk Sellafield (Vereinigtes Königreich) - 2005.
Bei Stufe 2 handelt es sich um einen Vorfall ohne Auswirkungen außerhalb des Standorts, der mit einer signifikanten Ausbreitung der Kontamination am Standort bzw. einer Überexposition eines Arbeitnehmers zusammenhängt.
Stufe 1 ist eine Anomalie außerhalb des genehmigten Betriebsregimes.
Stufe 0 ist ein "Ereignis unterhalb der Skala" ohne sicherheitstechnische Bedeutung.
Es gibt auch Ereignisse ohne Sicherheitsrelevanz, die als "out of scale" bezeichnet werden.