Public Domain ist ein Begriff, der etwas beschreibt, das allen Menschen im Allgemeinen gehört: die Öffentlichkeit. Zum Gemeingut gehören Werke (wie Bücher, Filme oder Gemälde), die nicht unter dem Schutz des Urheberrechts stehen.
Das Gegenteil von "Gemeingut" ist urheberrechtlich geschütztes Material, das entweder dem Schöpfer des Werkes oder seinem Nachlass gehört. Der Begriff "Gemeingut" wird nur für Dinge verwendet, die urheberrechtlich geschützt werden können, wie z.B. Fotografien, Zeichnungen, geschriebene Artikel, Bücher oder Theaterstücke oder ähnliche Kunstwerke. Als allgemeine Regel gilt, dass alle geistigen Werke, nachdem genügend Zeit verstrichen ist, Teil des Gemeingutes werden. Beispiele hierfür sind die Werke von Leonardo da Vinci, William Shakespeare und Ludwig van Beethoven sowie die Bücher von Isaac Newton.
Ein Werk kann auf viele Arten in den öffentlichen Bereich gelangen.
· Das Urheberrecht erlischt, viele Jahre nach dem Tod des Urhebers.
· Der Schöpfer des Werkes kann rechtlich auf alle Ansprüche auf das Material verzichten.
· Der Schöpfer vergisst, das Urheberrecht des Werkes zu erneuern.
· Das Werk kann von Agenturen bestimmter Regierungen geschaffen worden sein, in diesem Fall war es vom Zeitpunkt seiner Entstehung an öffentlich zugänglich.
· Die Arbeit wird von einem Tier gemacht.
· Im Copyright-Vermerk fehlt ein Eigentümer oder ein Jahr (für Werke vor 1989).
In einigen Fällen, wenn ein Werk nach Ablauf des Urheberrechts in den Gemeingutbereich gelangt, kann es sein, dass jeder, der das Werk benutzt, trotzdem notieren muss, wer das Werk geschaffen hat. Selbst wenn einige Werke gemeinfrei sind, weil sie nicht urheberrechtlich geschützt sind, kann es immer noch nicht urheberrechtlich geschützte Nutzungsbeschränkungen geben. Auch wenn beispielsweise die Gestaltung von Landeswährungen für das Urheberrecht ungeeignet oder ungeeignet sein mag, ist ihre Fälschung zum Zwecke des Betrugs weitgehend ein sehr schweres Verbrechen. Ein weiteres Beispiel sind Logos und Bilder, die nur aus Text oder einfachen Formen bestehen. Diese Logos sind in den Vereinigten Staaten nicht urheberrechtlich geschützt, aber sie sind oft durch Warenzeichen geschützt.


