Gemeinfreiheit
Public Domain ist ein Begriff, der etwas beschreibt, das allen Menschen im Allgemeinen gehört: die Öffentlichkeit. Zum Gemeingut gehören Werke (wie Bücher, Filme oder Gemälde), die nicht unter dem Schutz des Urheberrechts stehen.
Das Gegenteil von "Gemeingut" ist urheberrechtlich geschütztes Material, das entweder dem Schöpfer des Werkes oder seinem Nachlass gehört. Der Begriff "Gemeingut" wird nur für Dinge verwendet, die urheberrechtlich geschützt werden können, wie z.B. Fotografien, Zeichnungen, geschriebene Artikel, Bücher oder Theaterstücke oder ähnliche Kunstwerke. Als allgemeine Regel gilt, dass alle geistigen Werke, nachdem genügend Zeit verstrichen ist, Teil des Gemeingutes werden. Beispiele hierfür sind die Werke von Leonardo da Vinci, William Shakespeare und Ludwig van Beethoven sowie die Bücher von Isaac Newton.
Ein Werk kann auf viele Arten in den öffentlichen Bereich gelangen.
· Das Urheberrecht erlischt, viele Jahre nach dem Tod des Urhebers.
· Der Schöpfer des Werkes kann rechtlich auf alle Ansprüche auf das Material verzichten.
· Der Schöpfer vergisst, das Urheberrecht des Werkes zu erneuern.
· Das Werk kann von Agenturen bestimmter Regierungen geschaffen worden sein, in diesem Fall war es vom Zeitpunkt seiner Entstehung an öffentlich zugänglich.
· Die Arbeit wird von einem Tier gemacht.
· Im Copyright-Vermerk fehlt ein Eigentümer oder ein Jahr (für Werke vor 1989).
In einigen Fällen, wenn ein Werk nach Ablauf des Urheberrechts in den Gemeingutbereich gelangt, kann es sein, dass jeder, der das Werk benutzt, trotzdem notieren muss, wer das Werk geschaffen hat. Selbst wenn einige Werke gemeinfrei sind, weil sie nicht urheberrechtlich geschützt sind, kann es immer noch nicht urheberrechtlich geschützte Nutzungsbeschränkungen geben. Auch wenn beispielsweise die Gestaltung von Landeswährungen für das Urheberrecht ungeeignet oder ungeeignet sein mag, ist ihre Fälschung zum Zwecke des Betrugs weitgehend ein sehr schweres Verbrechen. Ein weiteres Beispiel sind Logos und Bilder, die nur aus Text oder einfachen Formen bestehen. Diese Logos sind in den Vereinigten Staaten nicht urheberrechtlich geschützt, aber sie sind oft durch Warenzeichen geschützt.
Das Google-Logo besteht aus einfachen Formen und ist somit gemeinfrei. Es ist jedoch nach wie vor markenrechtlich geschützt.
Die inoffizielle Ikone zur Darstellung von Dingen, die im öffentlichen Bereich liegen.
Fragen und Antworten
F: Was ist gemeinfrei?
A: Gemeinfrei ist ein Begriff, der etwas beschreibt, das allgemein allen Menschen gehört, wie z.B. Bücher, Filme oder Gemälde, die nicht unter Urheberrechtsschutz stehen.
F: Was ist das Gegenteil von gemeinfrei?
A: Das Gegenteil von gemeinfrei ist urheberrechtlich geschütztes Material, das entweder dem Schöpfer des Werks oder seinem Nachlass gehört.
F: Wie gelangen Werke in die Public Domain?
A: Werke können auf verschiedene Weise gemeinfrei werden, z. B. wenn das Urheberrecht nach einer bestimmten Zeit (in der Regel 50 oder 70 Jahre) nach dem Tod des Schöpfers ausläuft, wenn der Schöpfer des Werks rechtlich alle Ansprüche darauf aufgibt, wenn es von Behörden bestimmter Regierungen geschaffen wurde, wenn es von einem Tier stammt oder wenn ein Eigentümer, eine Jahreszahl oder ein Urheberrechtssymbol fehlt (bei Werken vor 1989).
F: Ist eine Namensnennung für gemeinfreie Werke weiterhin erforderlich?
A: In einigen Fällen, wenn ein Werk nach Ablauf des Urheberrechts gemeinfrei geworden ist, muss jeder, der das Werk verwendet, trotzdem angeben, wer es geschaffen hat.
F: Gibt es irgendwelche Einschränkungen bei der Verwendung von gemeinfreien Werken?
A: Auch wenn einige Werke gemeinfrei sind, weil sie nicht urheberrechtlich geschützt sind, kann es dennoch Nutzungsbeschränkungen außerhalb des Urheberrechts geben. So kann zum Beispiel das Fälschen von nationalen Währungen illegal sein, auch wenn deren Design nicht urheberrechtlich geschützt ist. Auch Logos und Bilder mit Text und einfachen Formen sind möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt, können aber dennoch durch Marken geschützt sein.
F: Wer sind einige Beispiele für Schöpfer, deren Werke gemeinfrei geworden sind?
A: Beispiele sind Leonardo da Vinci, William Shakespeare, Ludwig van Beethoven und Isaac Newton, deren Bücher inzwischen gemeinfrei sind.