Das Horst-Wessel-Lied, auch bekannt als "Die Fahne hoch", war von 1930 bis 1945 die Hymne der NSDAP. Von 1933 bis 1945 war es auch Teil der deutschen Nationalhymne.
Der Text des Liedes wurde 1929 von Horst Wessel, einem Nazi-Aktivisten und örtlichen Befehlshaber der Nazi-Miliz, der SA, im Berliner Bezirk Friedrichshain komponiert. Wessel wurde im Januar 1930 von einem kommunistischen Aktivisten ermordet, und der Propagandaapparat des Berliner Gauleiters Dr. Joseph Goebbels machte ihn zum führenden Märtyrer der Nazi-Bewegung. Das Lied wurde zum offiziellen Weihelied der Nazi-Partei, es wurde bei Parteifeiern viel verwendet und von der SA bei Straßenparaden gesungen.
Als die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen, wurde das Horst-Wessel-Lied durch ein am 19. Mai 1933 erlassenes Gesetz als nationales Symbol anerkannt. Das nationalsozialistische Deutschland hatte somit eine Doppelhymne, bestehend aus der ersten Strophe des Deutschlandliedes, gefolgt vom Horst-Wessel-Lied. Eine Vorschrift, die 1934 einer gedruckten Fassung des Horst-Wessel-Liedes beigefügt wurde, verlangte, dass beim Singen des ersten und vierten Verses der rechte Arm beim "Hitlergruß" erhoben werden musste.
Mit dem Sturz des NS-Regimes 1945 wurde das Horst-Wessel-Lied verboten, und sowohl der Text als auch die Melodie sind in Deutschland und Österreich bis heute außer für den erzieherischen und wissenschaftlichen Gebrauch (nach §§ 86 und 86a des Strafgesetzbuches) verboten.




