Unter Reparationen im Ersten Weltkrieg versteht man die Zahlungen und Transfers von Eigentum und Ausrüstung, zu denen Deutschland nach seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg gezwungen war.

Artikel 231 des Vertrags von Versailles (die "Kriegsschuld"-Klausel) erklärte Deutschland und seine Verbündeten für alle "Verluste und Schäden" der Alliierten während des Krieges verantwortlich und schuf die Grundlage für Reparationen.

Im Januar 1921 wurde der fällige Gesamtbetrag von einer Inter-Alliierten Reparationskommission beschlossen und auf 132 Milliarden Goldmark, etwa 6,6 Milliarden Pfund oder 33 Milliarden US-Dollar (etwa 393,6 Milliarden US-Dollar ab 2005), festgesetzt. Dies war eine Summe, die viele Ökonomen für zu hoch hielten. Später in diesem Jahr wurde der Betrag auf 132 Milliarden Mark reduziert, was den meisten deutschen Beobachtern immer noch zu viel erschien, sowohl wegen des Betrags selbst als auch wegen der Bedingungen.

Nach der Machtübernahme durch Hitlers Nazi-Partei 1933 stellte Deutschland die Reparationszahlungen ein, bis dahin war etwa ein Achtel der Reparationszahlungen geleistet worden. Die letzten Zahlungen wurden an dem Tag genau 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung geleistet.