Die Beweislast (lateinisch: onus probandi) ist eine Beweisstufe, die eine Partei, die eine Tatsache beweisen will, erreichen muss, bevor sie vor einem Gericht akzeptiert wird. Das lateinische Sprichwort lautet "semper necessitas probandi incumbit ei qui agit". Es bedeutet: "Die Notwendigkeit des Beweises liegt immer bei der Person, die Anklage erhebt."
In einem Strafverfahren liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft. Ein Angeklagter ist nicht verpflichtet, seine Unschuld zu beweisen. Der Standard, den die Staatsanwaltschaft erreichen muss, ist der zweifelsfreie Beweis ihrer Version des Sachverhalts. In einem Zivilprozess liegt die Beweislast bei demjenigen, der den Fall vor Gericht bringt, dem sogenannten Kläger. In einem Zivilprozess liegt die Beweislast bei der klagenden Partei. Der Standard, der erfüllt werden muss, ist, dass das "Übergewicht der Beweise" (Beweiskraft der Beweise) ausreicht, um ihren Fall zu beweisen.

