Das Plädoyer ist in der Regel der erste Schritt in einem Rechtsstreit. Dies ist der Zeitpunkt, an dem die Parteien ihre Ansprüche und Verteidigungen formell einreichen. Eine Beschwerde ist der erste von einem Kläger eingereichte Schriftsatz, der den Prozess einleitet. Eine Beschwerde listet die relevanten Tatsachenbehauptungen auf, die zu einem oder mehreren rechtlichen Klagegründen führen. Sie enthält auch ein Gebet um Abhilfe und manchmal eine Erklärung über den geltend gemachten Schadenersatz. Dies wird als ad quod damnum-Klausel bezeichnet. In einigen Situationen wird eine Beschwerde als Petition bezeichnet. In diesem Fall wird die Partei, die eine Beschwerde einreicht, als Bittsteller und die andere Partei als Beklagter bezeichnet. Nach dem Billigkeitsgrundsatz, der manchmal auch als chancery bezeichnet wird, kann der ursprüngliche Schriftsatz entweder als Petition oder als Beschwerdebrief in chancery bezeichnet werden.