Defence

In Zivil- und Strafverfahren nach dem Gewohnheitsrecht kann ein Angeklagter eine Verteidigung (oder Verteidigung) vorbringen, um eine straf- oder zivilrechtliche Haftung zu vermeiden. Es handelt sich dabei um eine Antwort, die ein Angeklagter auf die Handlung eines Klägers oder die Ablehnung der Anklage eines Staatsanwalts gibt. Es handelt sich auch um eine Antwort nach Billigkeit.

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Zivilrechtliche Verteidigung

Nach Gewohnheitsrecht kann ein Angeklagter jede der zahlreichen Einreden vorbringen, um die Haftung zu beschränken oder zu vermeiden. Dazu gehören:

  • Unzuständigkeit des Gerichts, wie z.B. diplomatischeImmunität.
  • Versäumnis, einen Klagegrund oder andere Unzulänglichkeiten des Schriftsatzes anzugeben.
  • Jede der bejahenden Verteidigungen.
  • Verteidigungen, die durch das Gesetz gewährt werden - wie die Verjährung oder die Verjährung von Betrügereien.
  • Ex turpi causa non oritur actio - die Klage gegen den Beklagten ergibt sich aus einer Rechtswidrigkeit.
  • Volenti non fit injuria - Zustimmung des Opfers oder des Klägers.
  • In pari delicto - beide Seiten sind gleichermaßen schuld
  • Unreine Hände

Strafrechtliche Verteidigung

In einem Strafprozess wird eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten angeboten. Einige davon sind:

  • Man könnte auch wegen schwerer Vergehen erschossen werden.
  • Meistens behaupten die Angeklagten, dass sie die angebliche fragliche Handlung nicht begangen haben.
  • Der Angeklagte hatte ein Alibi. Er oder sie war irgendwo anders, als das Verbrechen begangen wurde, und konnte nicht schuldig sein.
  • Selbstverteidigung, d.h. die Behauptung, eine Handlung sei gerechtfertigt, weil die andere Person etwas getan hat.
  • Eine Verteidigung wegen Unzurechnungsfähigkeit behauptete, der Angeklagte sei nicht in der Lage, Recht von Unrecht zu unterscheiden.
  • Unter dem Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken sollte der Beklagte nicht für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Entführung ist eine Veranlassung zur Begehung einer Straftat durch Behörden, um eine Verurteilung zu erreichen.

Viele der oben genannten Punkte werden als bejahende Verteidigung betrachtet, in welchem Fall die Beweislast dem Angeklagten obliegt, seine Unschuld zu beweisen. Ansonsten liegt die Beweislast in einem Strafverfahren in der Regel bei der Staatsanwaltschaft. Sie muss beweisen, dass der Angeklagte über jeden vernünftigen Zweifel erhaben schuldig ist.

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Fragen und Antworten

F: Was ist eine Verteidigung in einem Gerichtsverfahren?


A: Eine Verteidigung ist eine Antwort, die ein Angeklagter gibt, um entweder eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Haftung in einem Zivilverfahren oder einer Strafverfolgung nach dem Common Law zu vermeiden.

F: Wann kann sich ein Angeklagter in einem Gerichtsverfahren auf eine Verteidigung berufen?


A: In Zivilverfahren und bei der Strafverfolgung nach dem Common Law kann ein Angeklagter eine Verteidigung geltend machen, um entweder die strafrechtliche oder die zivilrechtliche Haftung zu vermeiden.

F: Was ist der Zweck einer Verteidigung in einem Gerichtsverfahren?


A: Der Zweck einer Verteidigung besteht darin, dem Beklagten die Möglichkeit zu geben, den Anschuldigungen des Klägers oder des Staatsanwalts zu begegnen und eine straf- oder zivilrechtliche Haftung zu vermeiden.

F: Was ist die Bedeutung einer Verteidigung in einem Billigkeitsverfahren?


A: Eine Verteidigung ist auch eine Antwort nach billigem Ermessen, die es einem Angeklagten ermöglicht, seine Handlungen unter bestimmten Umständen zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.

F: Kann ein Angeklagter die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft mit einer Verteidigung zurückweisen?


A: Ja, ein Angeklagter kann die Anklage der Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren nach dem Common Law mit einer Verteidigung zurückweisen.

F: Ist eine Verteidigung nur in Strafverfahren anwendbar?


A: Nein, eine Verteidigung ist sowohl in Zivilverfahren als auch in Strafverfahren nach dem Common Law möglich.

F: Wie hilft eine Verteidigung einem Angeklagten in einem Gerichtsverfahren?


A: Mit einer Verteidigung kann ein Angeklagter den Vorwürfen des Klägers oder des Staatsanwalts entgegentreten und eine straf- oder zivilrechtliche Haftung vermeiden.

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