Der dreiundzwanzigste Zusatzartikel (Amendment XXIII) zur Verfassung der Vereinigten Staaten erweitert das Wahlrecht bei den Präsidentschaftswahlen auf Bürger, die im District of Columbia wohnen. Er gewährt den Distriktwählern im Electoral College das Wahlrecht, als wäre der Distrikt ein Bundesstaat, wobei jedoch eine Obergrenze von drei Wahlmännerstimmen festgelegt wird. Der Änderungsantrag wurde am 16. Juni 1960 vom 86. Kongress vorgeschlagen und am 29. März 1961 von den Bundesstaaten ratifiziert; dafür waren die drei Viertel der damals 50 Bundesstaaten (also 38 Staaten) erforderlich.
Wesentlicher Inhalt und Wirkung
Wichtigster Punkt des Zusatzartikels ist, dass dem District of Columbia bei Präsidentschaftswahlen eine Zahl von Wahlmännerstimmen zugewiesen wird, die er erhalten würde, "wenn er ein Staat wäre", wobei diese Zahl jedoch nicht größer sein darf als die des bevölkerungsärmsten Bundesstaates (derzeit Wyoming, das drei Wähler hat). Praktisch bedeutet das:
- Maximal drei Wahlmännerstimmen: Der District kann niemals mehr als drei Stimmen im Electoral College haben.
- Wahl durch die Einwohner: Die Zuteilung der Wahlmänner erfolgt auf Grundlage der Stimmen der im Distrikt lebenden Bürger; der Distrikt führt eigene Verfahren zur Auswahl seiner Wahlmänner durch (in der Praxis werden die Stimmen ähnlich wie in den meisten Staaten durch den Sieger nach Mehrheitsprinzip zugeteilt).
- Erste Anwendung: Die Bestimmung wurde erstmals bei der Präsidentschaftswahl 1964 angewandt; seither fielen die drei Stimmen des Distrikts bei jeder Präsidentschaftswahl an die Kandidaten der Demokratischen Partei in den Distrikt.
Einschränkungen und offene Fragen
Der Zusatzartikel schafft ausdrücklich kein volles Repräsentationsrecht für den District in Kongress oder Senat. Bewohner des Distrikts erhielten damit zwar ein Mitbestimmungsrecht bei der Wahl von Präsident und Vizepräsident, sie haben aber weiterhin keine stimmberechtigten Mitglieder im Repräsentantenhaus oder im Senat. Deshalb bleibt der oft verwendete Kritikpunkt "no taxation without representation" (keine Besteuerung ohne Vertretung) ein zentrales Thema in der Debatte um den Status des Distrikts.
Darüber hinaus hat der 23. Zusatzartikel eine strukturpolitische Folge: Sollte der District of Columbia einmal in einen oder mehrere Bundesstaaten umgewandelt werden (oder der größte Teil als Staat aufgenommen werden), würde ohne ergänzende verfassungsrechtliche Regelung weiterhin der verbleibende föderale Bezirk drei Wahlmännerstimmen besitzen. Aus diesem Grund fordern Befürworter der Staatswerdung bzw. der Reform in der Regel zusätzlich die Streichung oder die Änderung des 23. Zusatzartikels, um Doppelzuweisungen oder ungerechte Sonderregelungen zu vermeiden.
Politische Bedeutung und Debatten
Der dreiundzwanzigste Zusatzartikel war ein Schritt zur Ausweitung des Wahlrechts für Einwohner des Bundesdistrikts und wird allgemein als Korrektur einer demokratischen Ungleichheit gewertet. Zugleich bleibt er aber unvollständig: Er löst nicht das Problem fehlender bundesgesetzlicher Vertretung des Distrikts im Kongress. In den folgenden Jahrzehnten haben wiederkehrende politische Initiativen die Staatswerdung des District of Columbia, eine gesetzliche Gewährung stimmrechtsfähiger Abgeordneter oder ein Verfassungsänderungsverfahren zur Aufhebung oder Anpassung des 23. Zusatzartikels zum Ziel gehabt.
Kurzfassung
- Der 23. Zusatzartikel gewährt dem District of Columbia das Recht, beim Electoral College beteiligt zu sein, jedoch höchstens mit drei Stimmen.
- Er trat nach der Ratifizierung 1961 in Kraft und wurde erstmals 1964 praktisch angewandt; seitdem hat der Distrikt bei jedem Wahlgang für den demokratischen Kandidaten gestimmt.
- Der Zusatzartikel beseitigt nicht das Fehlen stimmrechtsfähiger Vertreter des Distrikts im Kongress und ist daher Teil der anhaltenden Debatte über Repräsentation und Staatswerdung des District of Columbia.