Im Völkerrecht sind bürgerliche und politische Rechte diejenigen Rechte, die eine Person über ihre eigene Autonomie (bürgerlich) und ihr Recht auf Teilhabe an ihrer Regierung (politisch) hat. Die bürgerlichen und politischen Rechte werden jeder Person durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR) und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) garantiert.