Internationale Opiumkonferenz
Der Internationale Opiumkongress war der erste Drogenkontrollvertrag (oder -abkommen). Er wurde am 23. Januar 1912 in Den Haag in den Niederlanden unterzeichnet. Die Vereinigten Staaten organisierten 1909 in Schanghai (China) eine Konferenz zwischen 13 Ländern, die so genannte Internationale Opiumkommission, weil sich die Menschen immer mehr über den Opiumhandel beklagten. Der Vertrag wurde von Deutschland, den Vereinigten Staaten, China, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Italien, Japan, den Niederlanden, Persien, Portugal, Russland und Siam unterzeichnet. Im Übereinkommen hieß es: "Die vertragschließenden Mächte werden sich nach besten Kräften bemühen, alle Personen, die Morphium, Kokain und ihre jeweiligen Salze herstellen, einführen, verkaufen, verteilen und ausführen, sowie die Gebäude, in denen diese Personen eine solche Industrie oder einen solchen Handel betreiben, zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen.
Die Konvention wurde 1915 von den Vereinigten Staaten, den Niederlanden, China, Honduras und Norwegen umgesetzt. Es trat 1919 weltweit in Kraft, als es Teil des Vertrags von Versailles wurde.
Eine modifizierte Internationale Opiumkonvention wurde am 19. Februar 1925 unterzeichnet, die am 25. September 1928 begann. Sie führte ein Kontrollsystem ein, das von einer ständigen zentralen Opiumbehörde, die Teil des Völkerbundes ist, überwacht wird. Ägypten empfahl mit Unterstützung Chinas und der Vereinigten Staaten, der Konvention ein Haschischverbot hinzuzufügen, und ein Unterausschuss schlug den folgenden Text vor:
Die Verwendung von indischem Hanf und den daraus gewonnenen Präparaten darf nur für medizinische und wissenschaftliche Zwecke zugelassen werden. Das Rohharz (Charas), das aus den weiblichen Kronen der Cannabis sativa L. gewonnen wird, darf jedoch zusammen mit den verschiedenen Zubereitungen (Haschisch, Chira, Esrar, Diamba usw.), denen es zugrunde liegt, unter keinen Umständen hergestellt, verkauft, gehandelt usw. werden, da es gegenwärtig nicht für medizinische Zwecke verwendet wird und nur für schädliche Zwecke in gleicher Weise wie andere Betäubungsmittel verwendet werden kann.
Indien und andere Länder stimmten dieser Sprache nicht zu und sagten, soziale und religiöse Bräuche und die Tatsache, dass wild wachsende Cannabispflanzen an vielen Orten verfügbar seien, würden die Durchsetzung erschweren, so dass dies nie in den endgültigen Vertrag aufgenommen wurde. Es wurde ein Kompromiss geschlossen, der den Export von indischem Hanf in Länder verbietet, die seinen Gebrauch verboten haben. Importierende Länder mussten Zertifikate ausstellen, die die Einfuhr genehmigten und besagen, dass die Lieferung "ausschließlich für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke" erforderlich war. Ferner wurde von den Parteien verlangt, "eine wirksame Kontrolle auszuüben, die geeignet ist, den illegalen internationalen Handel mit indischem Hanf und insbesondere mit dem Harz zu verhindern". Diese Beschränkungen machten es den Ländern nach wie vor leicht, die Produktion, den Binnenhandel und den Gebrauch von Cannabis für Freizeitzwecke zuzulassen.
Das Übereinkommen wurde 1961 durch das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe abgelöst.
Fragen und Antworten
F: Was war die Internationale Opiumkonvention?
A: Die Internationale Opiumkonvention war der erste Vertrag oder das erste Abkommen zur Drogenkontrolle. Es wurde am 23. Januar 1912 in Den Haag in den Niederlanden unterzeichnet.
F: Wer organisierte die Internationale Opiumkommission?
A: Die Vereinigten Staaten organisierten 1909 in Shanghai, China, eine Konferenz zwischen 13 Ländern, die Internationale Opiumkommission.
F: Was sagte die Konvention über Morphium und Kokain?
A: In der Konvention heißt es: "Die vertragschließenden Mächte werden sich nach besten Kräften bemühen, alle Personen, die Morphin, Kokain und ihre jeweiligen Salze herstellen, einführen, verkaufen, vertreiben und ausführen, sowie die Gebäude, in denen diese Personen eine solche Industrie oder einen solchen Handel betreiben, zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen."
F: Wann ist das Übereinkommen weltweit in Kraft getreten?
A: Die Konvention trat 1919 weltweit in Kraft, als sie Teil des Vertrags von Versailles wurde.
F: Was hat Ägypten empfohlen, dem Übereinkommen hinzuzufügen?
A: Ägypten empfahl, ein Verbot von Haschisch in die Konvention aufzunehmen. Indien und andere Länder waren damit nicht einverstanden, da die sozialen und religiösen Bräuche und die vielerorts wild wachsenden Cannabispflanzen die Durchsetzung des Verbots erschwerten, so dass dies nie in den endgültigen Vertrag aufgenommen wurde.
F: Welcher Kompromiss wurde bezüglich des indischen Hanfs geschlossen? A: Es wurde ein Kompromiss gefunden, der die Ausfuhr von indischem Hanf in Länder verbietet, die seine Verwendung verboten haben. Gleichzeitig müssen die einführenden Länder Bescheinigungen über die Einfuhr ausstellen, aus denen hervorgeht, dass die Sendungen "ausschließlich für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke" benötigt werden, wobei die Vertragsparteien verpflichtet sind, den illegalen internationalen Handel mit indischem Hanf und Harz wirksam zu kontrollieren. Diese Beschränkungen ließen die Produktion, den internen Handel und den Freizeitkonsum von Cannabis durch die Länder weiterhin zu.