In den parlamentarischen Regierungssystemen sind das Primärrecht und das Sekundärrecht zwei Formen des Rechts. Die primäre Gesetzgebung besteht aus Parlamentsgesetzen oder Gesetzen. Sekundäre Gesetzgebung (auch delegierte Gesetzgebung genannt) ist die Gewährung zusätzlicher Gesetzgebungsbefugnisse an einen anderen Regierungszweig durch ein Gesetz oder eine Satzung. In der Europäischen Union sind primäres und sekundäres Recht zwei der drei Rechtsetzungsverfahren. Das dritte ist das ergänzende Recht, das das Völkerrecht einschließt und alle Lücken zwischen Primär- und Sekundärrecht abdeckt.