Das Gebiet des Saarbeckens (deutsch: Saarbeckengebiet, Saarterritorium; französisch: Le Territoire du Bassin de la Sarre) wurde üblicherweise Saar oder deutsch: Saargebiet genannt. Es war ein Gebiet, das ab 1920 15 Jahre lang vom Völkerbund nach dem Versailler Vertrag regiert wurde.

Seine Einwohnerzahl betrug 1933 812.000, und seine Hauptstadt war Saarbrücken.

Sie setzte sich aus Teilen der preußischen Rheinprovinz und der bayerischen Rheinpfalz zusammen. Es war etwas kleiner als das heutige Saarland.

Verwaltung und völkerrechtlicher Status

Nach dem Versailler Vertrag wurde das Saargebiet für 15 Jahre dem Mandat des Völkerbund unterstellt. Die Verwaltung lag in den Händen einer vom Völkerbund eingesetzten Regierungs­kommission aus fünf Mitgliedern, die die exekutive und legislative Gewalt ausübte. Diese Kommission ernannte die lokalen Verwaltungsbehörden und regelte Gesetzgebung, öffentliche Ordnung und wirtschaftliche Angelegenheiten während der Mandatszeit. Die Bevölkerung hatte während dieser Periode nur eingeschränkte Selbstverwaltungsrechte.

Wirtschaftliche Bedeutung

Das Saargebiet war wirtschaftlich vor allem wegen seiner Kohle- und Montanindustrie von großer Bedeutung. Die reichen Steinkohlevorkommen und die Stahlindustrie machten die Region für Frankreich und Deutschland gleichermaßen strategisch wichtig. Als Teil der Nachkriegsregelungen erhielt Frankreich das Recht, die Kohlenutzung als Entschädigung für im Krieg verlorene Kohlevorkommen zu nutzen; französische Unternehmen übten deshalb wirtschaftliche Einflussnahme in den Bergwerken und der Veredelungsindustrie aus. Die Industrie prägte Alltag und Arbeit in der Region und machte das Saargebiet zu einem industriellen Zentrum zwischen beiden Ländern.

Bevölkerung und Gesellschaft

Die Bevölkerung war überwiegend deutschsprachig; die Lebensverhältnisse unterschieden sich zwischen industriellen Ballungsgebieten (Bergbau, Stahlwerke) und ländlichen Bereichen. Gewerkschaften, politische Gruppierungen und konfessionelle Organisationen spielten eine wichtige Rolle im sozialen Gefüge. Arbeitsbedingungen, Löhne und soziale Sicherung waren zentrale Themen im Alltag vieler Bewohnerinnen und Bewohner.

Volksabstimmung 1935 und Folgen

Nach Ablauf der 15‑Jahres‑Frist sah das Mandat eine Volksabstimmung über den künftigen Status des Gebiets vor. Die Abstimmung fand am 13. Januar 1935 statt. Das Ergebnis war eindeutig: 90,73 % stimmten für die Rückkehr zum Deutschen Reich, 8,86 % für die Fortsetzung der Völkerbundverwaltung und 0,40 % für den Anschluss an Frankreich. Infolge dieses Votums wurde das Saargebiet am 1. März 1935 wieder in das Deutsche Reich eingegliedert und unter deutsche Verwaltung gestellt.

Langfristige Bedeutung

Das Saargebiet zwischen 1920 und 1935 ist ein prägnantes Beispiel für die politischen und wirtschaftlichen Nachwirkungen des Ersten Weltkriegs: völkerrechtliche Sonderregelungen, wirtschaftliche Entschädigungsansprüche, Einflussnahmen benachbarter Mächte und ein Ende durch demokratische Entscheidung der Bevölkerung. Die Periode prägte die regionale Identität und hatte auch Auswirkungen auf die weitere Geschichte des heutigen Saarland.