Saargebiet (1920–1935): Völkerbund-Mandat, Verwaltung & Fakten

Saargebiet (1920–1935): Kompakte Geschichte, Völkerbund-Mandat, Verwaltung, Fakten zu Bevölkerung, Saarbrücken und politischer Entwicklung — präzise & informativ.

Autor: Leandro Alegsa

Das Gebiet des Saarbeckens (deutsch: Saarbeckengebiet, Saarterritorium; französisch: Le Territoire du Bassin de la Sarre) wurde üblicherweise Saar oder deutsch: Saargebiet genannt. Es war ein Gebiet, das ab 1920 15 Jahre lang vom Völkerbund nach dem Versailler Vertrag regiert wurde.

Seine Einwohnerzahl betrug 1933 812.000, und seine Hauptstadt war Saarbrücken.

Sie setzte sich aus Teilen der preußischen Rheinprovinz und der bayerischen Rheinpfalz zusammen. Es war etwas kleiner als das heutige Saarland.

Verwaltung und völkerrechtlicher Status

Nach dem Versailler Vertrag wurde das Saargebiet für 15 Jahre dem Mandat des Völkerbund unterstellt. Die Verwaltung lag in den Händen einer vom Völkerbund eingesetzten Regierungs­kommission aus fünf Mitgliedern, die die exekutive und legislative Gewalt ausübte. Diese Kommission ernannte die lokalen Verwaltungsbehörden und regelte Gesetzgebung, öffentliche Ordnung und wirtschaftliche Angelegenheiten während der Mandatszeit. Die Bevölkerung hatte während dieser Periode nur eingeschränkte Selbstverwaltungsrechte.

Wirtschaftliche Bedeutung

Das Saargebiet war wirtschaftlich vor allem wegen seiner Kohle- und Montanindustrie von großer Bedeutung. Die reichen Steinkohlevorkommen und die Stahlindustrie machten die Region für Frankreich und Deutschland gleichermaßen strategisch wichtig. Als Teil der Nachkriegsregelungen erhielt Frankreich das Recht, die Kohlenutzung als Entschädigung für im Krieg verlorene Kohlevorkommen zu nutzen; französische Unternehmen übten deshalb wirtschaftliche Einflussnahme in den Bergwerken und der Veredelungsindustrie aus. Die Industrie prägte Alltag und Arbeit in der Region und machte das Saargebiet zu einem industriellen Zentrum zwischen beiden Ländern.

Bevölkerung und Gesellschaft

Die Bevölkerung war überwiegend deutschsprachig; die Lebensverhältnisse unterschieden sich zwischen industriellen Ballungsgebieten (Bergbau, Stahlwerke) und ländlichen Bereichen. Gewerkschaften, politische Gruppierungen und konfessionelle Organisationen spielten eine wichtige Rolle im sozialen Gefüge. Arbeitsbedingungen, Löhne und soziale Sicherung waren zentrale Themen im Alltag vieler Bewohnerinnen und Bewohner.

Volksabstimmung 1935 und Folgen

Nach Ablauf der 15‑Jahres‑Frist sah das Mandat eine Volksabstimmung über den künftigen Status des Gebiets vor. Die Abstimmung fand am 13. Januar 1935 statt. Das Ergebnis war eindeutig: 90,73 % stimmten für die Rückkehr zum Deutschen Reich, 8,86 % für die Fortsetzung der Völkerbundverwaltung und 0,40 % für den Anschluss an Frankreich. Infolge dieses Votums wurde das Saargebiet am 1. März 1935 wieder in das Deutsche Reich eingegliedert und unter deutsche Verwaltung gestellt.

Langfristige Bedeutung

Das Saargebiet zwischen 1920 und 1935 ist ein prägnantes Beispiel für die politischen und wirtschaftlichen Nachwirkungen des Ersten Weltkriegs: völkerrechtliche Sonderregelungen, wirtschaftliche Entschädigungsansprüche, Einflussnahmen benachbarter Mächte und ein Ende durch demokratische Entscheidung der Bevölkerung. Die Periode prägte die regionale Identität und hatte auch Auswirkungen auf die weitere Geschichte des heutigen Saarland.


Kommission der Regierung

Nach dem Versailler Vertrag sollte das hochindustrialisierte Saarland für 15 Jahre vom Völkerbund regiert und seine Kohlereviere an Frankreich abgetreten werden. Die Regierungskommission, die den Völkerbund vertrat, bestand aus fünf Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied musste Franzose und ein gebürtiger Saarländer sein.

Am Ende der 15 Jahre, 1935, stimmten die Saarländer darüber ab, wie sie ihr Land wollten. Sie stimmten dafür, ein Teil von Nazi-Deutschland zu werden.

Sie hatte in dieser Zeit eine Währung, den Saarfranken, und eigene Briefmarken.

Die Vorsitzenden der Kommission

Die Kontrolle des Völkerbunds über die Region wurde durch die folgenden Vorsitzenden der Regierungskommission vertreten:

Plebiszit

1933 flohen viele antinazistische Deutsche in die Saar, da dies der einzige Teil Deutschlands war, der sich der Kontrolle des Dritten Reiches entzog. Infolgedessen wollten die antinazistischen Gruppen, dass das Saarland unter der Kontrolle des Völkerbundes blieb, solange Adolf Hitler Deutschland regierte. Frankreich hatte jedoch viel Macht an der Saar, einschließlich der Kontrolle über die Kohlebergwerke. Nicht viele Saarländer mochten Frankreich, und bei der Volksabstimmung am 13. Januar 1935 wünschten 90 % der Wähler, Deutschland beizutreten, und 8,86 % wollten beim Völkerbund bleiben. Nur 0,40% (d.h. vier von tausend Wählern) wollten Frankreich beitreten.

Nazi-Herrschaft

Am 17. Januar 1935 wurde die Wiedervereinigung des Gebiets mit Deutschland vom Ligarat genehmigt. Am 1. März übernahm das nationalsozialistische Deutschland das Gebiet und ernannte Josef Bürckel zum Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes, "Reichskommissar für die Wiedervereinigung des Saarlandes".

Viele ehemalige Politiker und Amtsträger des Saarlandes wurden von den Nationalsozialisten ausgewechselt oder verhaftet.

Als die Wiedereingliederung abgeschlossen war, wurde der Gouverneur am 17. Juni 1936 Reichskommissar für das Saarland, "Reichskommissar des Saarlandes".

Deutschland im Jahre 1941. Die Saar und ein Teil des besetzten Frankreichs wurde Westmark genannt. Sie ist in einem dunklen Gelbton dargestellt.Zoom
Deutschland im Jahre 1941. Die Saar und ein Teil des besetzten Frankreichs wurde Westmark genannt. Sie ist in einem dunklen Gelbton dargestellt.

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