Der "Titles of Nobility Amendment" ist ein Änderungsvorschlag zur Verfassung der Vereinigten Staaten. Er wurde am 1. Mai 1810 vom 11. Kongress verabschiedet und den Gesetzgebern der Bundesstaaten zur Ratifizierung vorgelegt. Er würde jedem Bürger, der einen Adelstitel aus einem fremden Land annimmt, die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten entziehen.
Wortlaut des Änderungsvorschlags
Vorgeschlagener Text (englisch):
"If any citizen of the United States shall accept, claim, receive, or retain any title of nobility or honour, or shall, without the consent of Congress, accept and retain any present, pension, office, or emolument of any kind whatever, from any emperor, king, prince, or foreign power, such person shall cease to be a citizen of the United States, and shall be incapable of holding any office of trust or profit under them, or either of them."
Deutsche Übersetzung (sinngemäß): Falls ein Bürger der Vereinigten Staaten irgendeinen Adelstitel oder Ehrentitel annehmen, beanspruchen, empfangen oder behalten sollte, oder, ohne die Zustimmung des Kongresses, irgendein Geschenk, Pension, Amt oder Entgelt jeglicher Art von irgendeinem Kaiser, König, Fürsten oder fremden Staat annehmen und behalten sollte, so soll diese Person aufhören, Bürger der Vereinigten Staaten zu sein, und unfähig sein, ein Amt des Vertrauens oder mit Bezügen unter ihnen zu bekleiden.
Hintergrund und Motivation
Der Vorschlag entstand in einer Zeit intensiver außenpolitischer Spannungen (Napoleonische Kriege, wachsende Rivalitäten mit europäischen Mächten) und spiegelte die Sorge wider, dass ausländische Herrscher durch Titel, Geschenke oder Ämter Einfluss auf amerikanische Bürger und Amtsträger ausüben könnten. Die Verfassung selbst enthält bereits Bestimmungen gegen die Verleihung von Adelstiteln (Article I, Sections 9 und 10) sowie Regeln zu Vorteilen aus dem Ausland; der Änderungsentwurf wollte zusätzlich die Staatsbürgerschaft als Sanktion einsetzen, um Anreize für die Annahme fremder Titel zu unterbinden.
Ratifikation und aktueller Rechtsstand
Der 11. Kongress sandte den Vorschlag 1810 an die Bundesstaaten. In den folgenden Jahren ratifizierten einige Staaten die Vorlage; jedoch erreichte die Zahl der Ratifikationen nicht diejenige Mehrheit, die nach Artikel V der Verfassung für einen Verfassungszusatz erforderlich ist.
Da der Kongress bei der Vorlage keine Frist zur Ratifizierung setzte, gibt es theoretisch die Möglichkeit, dass spätere Ratifikationen die Änderung vervollständigen könnten. Diese Möglichkeit wird gelegentlich von manchen Interessengruppen angeführt. Die überwiegende Auffassung unter Verfassungsrechtlern, Historikern und auch offiziellen Stellen ist jedoch, dass die Änderung nicht Teil der Verfassung geworden ist und in der Praxis als nicht ratifiziert gilt.
Rechtliche Bedeutung und heutige Rezeption
- Wäre die Änderung in Kraft, würde sie die Staatsbürgerschaft automatisch entziehen und die Betroffenen von Ämtern ausschließen. Solche Regelungen würden heute jedoch verfassungsrechtlich und verfahrensrechtlich auf erhebliche Prüfungen stoßen (z. B. Schutz durch grundlegende rechtsstaatliche Garantien).
- In Gerichtsverfahren und in der Praxis spielt der Vorschlag keine Rolle; es gibt keine bekannte Anwendung zur Entziehung der Staatsbürgerschaft auf dieser Grundlage.
- Der Vorschlag ist außerdem wiederholt Gegenstand von Missverständnissen und Verschwörungstheorien gewesen – etwa Behauptungen, er sei stillschweigend in Kraft getreten oder könne ohne parlamentarische Verfahren plötzlich durch einzelne Staaten aktiviert werden. Solche Darstellungen entsprechen nicht der gängigen rechtlichen Bewertung.
Weiterführende Hinweise
Wer die genauen historischen Ratifizierungsakten einsehen will, kann in den Protokollen des Kongresses bzw. in Archiven der einzelnen Bundesstaaten recherchieren. Offizielle Sammlungen und wissenschaftliche Darstellungen zum Verfassungsrecht bieten vertiefende Analysen über die Entstehung, den Wortlaut und die rechtliche Einordnung dieses Änderungsvorschlags.