Schengen-Raum: Zweck, Mitglieder und Funktionsweise
Der Schengen-Raum ist ein Gebiet mit grenzfreiem Personenverkehr in Europa. Artikel erklärt Mitglieder, Prinzipien, Geschichte, Visa- und Sicherheitsaspekte sowie Ausnahmen und praktische Folgen.
Überblick
Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss europäischer Staaten, der das Ziel verfolgt, systematische Passkontrollen an den Binnengrenzen abzuschaffen und damit die Freizügigkeit für Personen zu erleichtern. Die Rechtsgrundlagen gehen auf das Schengener Abkommen von 1985 zurück; der Ortsname Schengen (Luxemburg) ist namensgebend. Typisch für den Schengen-Raum ist die Kombination aus offenen Binnengrenzen und abgestimmten Regeln für die Außengrenzen, Einreisebestimmungen und den Austausch polizeilicher Informationen.
Mitgliedstaaten
Zum Schengen-Raum gehören derzeit 26 Staaten, darunter EU- und Nicht-EU-Mitglieder. Die Staaten sind:
- Österreich
- Belgien
- Tschechien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Ungarn
- Island
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
Grundprinzipien und Mechanik
Im Kern bedeutet Schengen die Abschaffung kontinuierlicher Passkontrollen an gemeinsamen Binnengrenzen; Personen können zwischen Mitgliedstaaten überwiegend ohne systematische Grenzkontrollen reisen. Die Staaten behalten jedoch die Pflicht, die Außengrenzen zu sichern und Einreisebestimmungen anzuwenden. Darüber hinaus existieren gemeinsame Instrumente wie das Schengen-Informationssystem (SIS) zur Fahndung und zur Weitergabe relevanter Daten. In besonderen Fällen können Mitgliedsstaaten temporär wieder Kontrollen an ihren Binnengrenzen einführen, etwa aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.
Geschichte und Entwicklung
Das Schengener Abkommen wurde 1985 unterzeichnet und später durch die Schengen-Konvention und weitere Rechtsakte konkretisiert. Die praktische Umsetzung erfolgte schrittweise; seit Mitte der 1990er Jahre wurden zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung des grenzfreien Reiseverkehrs eingeführt. Das Schengen-Acquis umfasst seither Regeln zu Außengrenzen, Visa, polizeilicher Zusammenarbeit und Datenaustausch, die die Mitgliedstaaten gemeinsam anwenden.
Visa, Sicherheit und praktische Bedeutung
Für Kurzaufenthalte gibt es eine gemeinsame Regelung, die sogenannte Schengen-Visumpolitik: ein gültiges Schengen-Visum erlaubt in der Regel Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in den teilnehmenden Staaten. Neben der Erleichterung des Reiseverkehrs fördert Schengen die grenzüberschreitende Wirtschaft, den Alltag in Grenzregionen und die grenzüberschreitende Polizeikooperation. Die Balance zwischen offener Binnengrenze und wirksamer Außengrenzenkontrolle bleibt ein zentrales politisches Thema.
Ausnahmen und besondere Regelungen
Der Schengen-Raum umfasst sowohl EU-Mitglieder als auch Staaten außerhalb der Europäischen Union; zugleich gehören nicht alle EU-Mitglieder dem Raum an. Außerdem betrifft das Abkommen primär Personenkontrollen: Zölle und Warenkontrollen können weiterhin bestehen, insbesondere gegenüber Staaten, die nicht Teil der Zollunion sind. Beispielsweise führen einige Nicht-EU-Mitglieder eigene Zollpraktiken fort, was die Bewegung von Waren betrifft. Statistische Angaben zeigen, dass im Schengen-Raum rund 400 Millionen Menschen leben und die Fläche etwa 4,3 Millionen km² umfasst, wobei solche Zahlen schwanken können.
Für weiterführende Informationen zu rechtlichen Texten, Mitgliedstaaten und aktuellen Entwicklungen siehe die offiziellen Quellen und die jeweiligen Informationsseiten der beteiligten Staaten: Übersicht.
Geschichte
Am 14. Juni 1985 wurde das Schengener Abkommen unterzeichnet. Dies geschah auf dem Boot Prinzessin Marie-Astrid mitten auf der Mosel. An diesem Ort treffen die Grenzen von Frankreich, Deutschland und Luxemburg zusammen. Fünf Länder unterzeichneten das Abkommen: Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Westdeutschland. Es wurde unterzeichnet, aber das bedeutete nicht, dass es bereits umgesetzt wurde.
Am 26. März 1995 unterzeichneten alle Mitglieder der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands) das Abkommen. Auch Norwegen und Island unterzeichneten das Übereinkommen.
Am 1. Mai 2004 traten die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien der EU bei. Sie haben am selben Tag das Schengener Abkommen unterzeichnet. Sie haben das Schengener Abkommen am 21. Dezember 2007 umgesetzt.
Die Schweiz ist dem Schengen-Raum am 12. Dezember 2008 beigetreten. Liechtenstein trat ihm am 19. Dezember 2011 bei.
Mitglieder
Sechsundzwanzig Länder gehören dem Schengen-Raum an. Alle diese Länder sind Mitglieder der Europäischen Union, mit Ausnahme von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Aktuell
| Flagge | Staat | Bereich | Bevölkerung | Unterzeichnet oder angenommen | Datum der ersten Implementierung |
| 7004838710000000000♠83,871 | 7006841463800000000♠8,414,638 | 28. April 1995 | 1. Dezember 1997 | ||
| 7004305280000000000♠30,528 | 7007110070200000000♠11,007,020 | 14. Juni 1985 | 26. März 1995 | ||
| 7004788660000000000♠78,866 | 7007105358110000000♠10,535,811 | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007b | ||
| Dänemark | 7004430940000000000♠43,094 | 7006556421900000000♠5,564,219 | 19. Dezember 1996 | 25. März 2001 | |
|
| Estland | 7004452260000000000♠45,226 | 7006134019400000000♠1,340,194 | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007b |
| 7005338145000000000♠338,145 | 7006539170000000000♠5,391,700 | 19. Dezember 1996 | 25. März 2001 | ||
| Frankreich | 7005674843000000000♠674,843 | 7007658218850000000♠65,821,885 | 14. Juni 1985 | 26. März 1995 | |
| 7005357050000000000♠357,050 | 7007817996000000000♠81,799,600 | 14. Juni 1985 | 26. März 1995c | ||
| 7005131990000000000♠131,990 | 7007107876900000000♠10,787,690 | 6. November 1992 | 26. März 2000 | ||
| 7004930300000000000♠93,030 | 7006997900000000000♠9,979,000 | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007b | ||
| 7005103000000000000♠103,000 | 7005318452000000000♠318,452 | 19. Dezember 1996 | 25. März 2001 | ||
| 7005301318000000000♠301,318 | 7007606815140000000♠60,681,514 | 27. November 1990 | 26. Oktober 1997 | ||
| 7004645890000000000♠64,589 | 7006224535700000000♠2,245,357 | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007b | ||
| 7002160000000000000♠160 | 7004360100000000000♠36,010 | 28. Februar 2008 | 19. Dezember 2011 | ||
| 7004653030000000000♠65,303 | 7006320706000000000♠3,207,060 | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007b | ||
| 7003258600000000000♠2,586 | 7005511840000000000♠511,840 | 14. Juni 1985 | 26. März 1995 | ||
|
| Malta | 7002316000000000000♠316 | 7005417608000000000♠417,608 | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007b |
| Niederlande | 7004415260000000000♠41,526 | 7007167037000000000♠16,703,700 | 14. Juni 1985 | 26. März 1995 | |
| 7005385155000000000♠385,155 | 7006499330000000000♠4,993,300 | 19. Dezember 1996 | 25. März 2001 | ||
| 7005312683000000000♠312,683 | 7007381868600000000♠38,186,860 | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007b | ||
| 7004923910000000000♠92,391 | 7007106477630000000♠10,647,763 | 25. Juni 1992 | 26. März 1995 | ||
| 7004490370000000000♠49,037 | 7006544007800000000♠5,440,078 | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007b | ||
| 7004202730000000000♠20,273 | 7006204895100000000♠2,048,951 | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007b | ||
| Spanien | 7005506030000000000♠506,030 | 7007460301090000000♠46,030,109 | 25. Juni 1992 | 26. März 1995 | |
| 7005449964000000000♠449,964 | 7006941557000000000♠9,415,570 | 19. Dezember 1996 | 25. März 2001 | ||
| 7004412850000000000♠41,285 | 7006786650000000000♠7,866,500 | 26. Oktober 2004 | 12. Dezember 2008 |
a. ^ EFTA-Staaten außerhalb der EU, die mit den Schengen-Aktivitäten der EU assoziiert sind und in denen die Schengen-Regeln gelten.
b. ^ Für Überlandgrenzen und Seehäfen; seit dem 30. März 2008 auch für Flughäfen.
c. ^ Ostdeutschland wurde mit dem Beitritt zu Schengen am 3. Oktober 1990 Teil der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor blieb es außerhalb des Abkommens. Trotz einiger Medienberichte liegt Helgoland nicht außerhalb des Schengener Abkommens; es liegt lediglich außerhalb des Mehrwertsteuergebiets der Europäischen Union.
d. ^ Grönland und die Färöer gehören nicht zum Schengen-Raum, obwohl die Kontrollen auf den Färöern für Flüge aus Skandinavien dank der Nordischen Passunion gelockert werden könnten, obwohl ein Reisepass weiterhin empfohlen wird. Ein von einem Schengen-Staat ausgestelltes Schengen-Visum erlaubt dem Inhaber keinen Zugang zu beiden Gebieten, sondern nur ein dänisches Visum mit dem Stempel "Gültig für die Färöer-Inseln" oder "Gültig für Grönland" oder beides.
e. ^ Jan Mayen ist jedoch Teil des Schengen-Raums.
f. ^ Der gesamte Schengen-Besitzstand gilt für alle spanischen Gebiete, aber es gibt Grenzkontrollen bei der Ausreise aus Ceuta und Melilla nach Spanien oder anderen Schengen-Ländern, aufgrund besonderer Regelungen für die Visumbefreiung für marokkanische Staatsangehörige, die in den Provinzen Tetuan und Nador ansässig sind.
Schengen-Visum
Einige Nationalitäten benötigen ein Visum, um den Schengen-Raum zu besuchen. Sie benötigen nur ein Schengen-Visum für alle Länder. Sie müssen jedoch bei der Botschaft ihres Hauptreiseziels ein Visum beantragen. Das Hauptreiseziel ist der Ort, an dem sich ein Reisender am längsten aufhalten möchte. Der Visumbeamte kann ein Visum für nur eine oder mehrere Reisen ausstellen. Der Beamte entscheidet auch, wie lange das Visum gültig ist. Der Reisende muss ausreisen, bevor das Schengen-Visum abläuft.
Reisende, die kein Schengen-Visum benötigen, können sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.
Fragen und Antworten
F: Was ist der Schengen-Raum?
A: Der Schengen-Raum ist ein Gebiet, das 26 europäische Länder umfasst, die 1985 das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Dieses Abkommen hebt die Passkontrollen zwischen den Mitgliedsländern auf, so dass Reisende von einem Land in ein anderes reisen können, ohne die Einwanderungskontrollen zu passieren.
F: Wer sind die derzeitigen Mitglieder des Schengen-Raums?
A: Die derzeitigen Mitglieder des Schengen-Raums sind Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
F: Wie viele Menschen leben in diesem Gebiet?
A: Zurzeit leben 400 Millionen Menschen in der Region.
F: Wie groß ist das Gebiet des Schengen-Raums?
A: Das Gebiet umfasst 4 312 099 Quadratkilometer.
F: Gibt es in der Schweiz noch Zollkontrollen?
A: Ja, da die Schweiz nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist, gibt es in der Schweiz immer noch Zollkontrollen.
F: Wann wurde das Schengener Abkommen unterzeichnet?
A: Das Schengener Abkommen wurde 1985 in Schengen-Luxemburg unterzeichnet.
F: Wo werden Passagiere bei der Einreise in den Schengen-Raum oder bei der Ausreise aus dem Schengen-Raum einer Einwanderungskontrolle unterzogen?
A: Passagiere durchlaufen bei der Einreise in den oder Ausreise aus dem Schengen-Raum Einwanderungskontrollen.
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Autor
AlegsaOnline.com Schengen-Raum: Zweck, Mitglieder und Funktionsweise Leandro Alegsa
URL: https://de.alegsaonline.com/art/87859
Quellen
- epp.eurostat.ec.europa.eu : "Eurostat Population Estimate"
- eur-lex.europa.eu : OJ L 176,10 July 1999, p. 36
- eu2008.si : "The final step of Schengen enlargement–controls at internal air borders to be abolished in late March"
- floghavn.fo : "At the Gate - FAE - Vága Floghavn"
- amblondon.um.dk : "General Information on Schengen Short-Term Visas"
- eur-lex.europa.eu : OJ L 176, 10/07/1999 P. 36
- eur-lex.europa.eu : OJ L 239, 22.9.2000, p. 69
