Überblick

Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss europäischer Staaten, der das Ziel verfolgt, systematische Passkontrollen an den Binnengrenzen abzuschaffen und damit die Freizügigkeit für Personen zu erleichtern. Die Rechtsgrundlagen gehen auf das Schengener Abkommen von 1985 zurück; der Ortsname Schengen (Luxemburg) ist namensgebend. Typisch für den Schengen-Raum ist die Kombination aus offenen Binnengrenzen und abgestimmten Regeln für die Außengrenzen, Einreisebestimmungen und den Austausch polizeilicher Informationen.

Mitgliedstaaten

Zum Schengen-Raum gehören derzeit 26 Staaten, darunter EU- und Nicht-EU-Mitglieder. Die Staaten sind:

Grundprinzipien und Mechanik

Im Kern bedeutet Schengen die Abschaffung kontinuierlicher Passkontrollen an gemeinsamen Binnengrenzen; Personen können zwischen Mitgliedstaaten überwiegend ohne systematische Grenzkontrollen reisen. Die Staaten behalten jedoch die Pflicht, die Außengrenzen zu sichern und Einreisebestimmungen anzuwenden. Darüber hinaus existieren gemeinsame Instrumente wie das Schengen-Informationssystem (SIS) zur Fahndung und zur Weitergabe relevanter Daten. In besonderen Fällen können Mitgliedsstaaten temporär wieder Kontrollen an ihren Binnengrenzen einführen, etwa aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.

Geschichte und Entwicklung

Das Schengener Abkommen wurde 1985 unterzeichnet und später durch die Schengen-Konvention und weitere Rechtsakte konkretisiert. Die praktische Umsetzung erfolgte schrittweise; seit Mitte der 1990er Jahre wurden zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung des grenzfreien Reiseverkehrs eingeführt. Das Schengen-Acquis umfasst seither Regeln zu Außengrenzen, Visa, polizeilicher Zusammenarbeit und Datenaustausch, die die Mitgliedstaaten gemeinsam anwenden.

Visa, Sicherheit und praktische Bedeutung

Für Kurzaufenthalte gibt es eine gemeinsame Regelung, die sogenannte Schengen-Visumpolitik: ein gültiges Schengen-Visum erlaubt in der Regel Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in den teilnehmenden Staaten. Neben der Erleichterung des Reiseverkehrs fördert Schengen die grenzüberschreitende Wirtschaft, den Alltag in Grenzregionen und die grenzüberschreitende Polizeikooperation. Die Balance zwischen offener Binnengrenze und wirksamer Außengrenzenkontrolle bleibt ein zentrales politisches Thema.

Ausnahmen und besondere Regelungen

Der Schengen-Raum umfasst sowohl EU-Mitglieder als auch Staaten außerhalb der Europäischen Union; zugleich gehören nicht alle EU-Mitglieder dem Raum an. Außerdem betrifft das Abkommen primär Personenkontrollen: Zölle und Warenkontrollen können weiterhin bestehen, insbesondere gegenüber Staaten, die nicht Teil der Zollunion sind. Beispielsweise führen einige Nicht-EU-Mitglieder eigene Zollpraktiken fort, was die Bewegung von Waren betrifft. Statistische Angaben zeigen, dass im Schengen-Raum rund 400 Millionen Menschen leben und die Fläche etwa 4,3 Millionen km² umfasst, wobei solche Zahlen schwanken können.

Für weiterführende Informationen zu rechtlichen Texten, Mitgliedstaaten und aktuellen Entwicklungen siehe die offiziellen Quellen und die jeweiligen Informationsseiten der beteiligten Staaten: Übersicht.