In re Gault, 387 U.S. 1 (1967), war ein bahnbrechender Fall, der 1967 vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden wurde. Das Gericht entschied, dass Jugendliche (Kinder und Teenager) die gleichen Rechte wie Erwachsene haben, wenn sie eines Verbrechens beschuldigt werden. Zum Beispiel haben sie das Recht auf ein ordentliches Verfahren, wie das Recht auf einen Anwalt, wenn sie von der Polizei befragt werden und wenn sie vor Gericht stehen.

Der Fall betraf den Jugendlichen Gerald Gault aus Arizona, der 1964 wegen angeblich obszöner Telefonanrufe in die Obhut des Jugendgerichts genommen wurde. Seine Eltern wurden nicht ordnungsgemäß über die Anschuldigungen informiert, ihm wurde kein Pflichtverteidiger gestellt, und das Verfahren fand ohne die formalen Garantien statt, die in strafrechtlichen Verfahren üblich sind. Gault wurde schließlich als „delinquent“ befunden und in eine staatliche Erziehungsanstalt eingewiesen — bis zum Alter von 21 Jahren; dies stand in auffälligem Missverhältnis zu möglichen Strafen für Erwachsene bei vergleichbaren Vorwürfen.

Entscheidung und wichtigste Schutzrechte

Der Oberste Gerichtshof, unter der Leitung von Chief Justice Earl Warren, stellte fest, dass der Vierzehnte Zusatzartikel (Due‑Process-Grundsatz) auch im Jugendstrafrecht gilt. Die Entscheidung verlangte zwar keine vollständige Angleichung aller Verfahrensformen an das Erwachsenenstrafrecht, setzte aber grundlegende verfassungsrechtliche Mindeststandards durch. Zu den zentralen Rechten, die das Gericht bestätigte, zählen insbesondere:

  • Das Recht auf Benachrichtigung über die erhobenen Beschuldigungen;
  • Das Recht auf einen Anwalt, einschließlich eines Pflichtverteidigers für bedürftige Jugendliche;
  • Das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen (Schweigerecht/Schutz gegen Selbstbelastung);
  • Das Recht, Zeugen zu konfrontieren und zu befragen (Recht auf Gegenüberstellung und Kreuzverhör);
  • Das Recht auf ein angemessenes Protokoll bzw. eine nachvollziehbare Verfahrensdokumentation.

Chief Justice Warren schrieb die Mehrheitsmeinung und prägte die Einschätzung, das Urteil könne zur "Magna Carta" für Jugendliche werden; damit betonte er die historische Bedeutung der Entscheidung für den Schutz verfahrensrechtlicher Grundrechte auch in Jugendverfahren.

Folgen und Bedeutung

In re Gault löste weitreichende Reformen im Jugendstrafrecht aus: Viele Bundesstaaten passten Gesetze und Verfahrensregeln an, um die neuen Anforderungen zu erfüllen — etwa durch regelmäßige Bestellung von Pflichtverteidigern für Jugendliche, bessere Protokollierung von Anhörungen und formellere Verfahrensabläufe. Die Entscheidung führte zu einer stärkeren Rechtsschutzorientierung, entfernte das Jugendverfahren jedoch auch teilweise aus dem stark informellen, „wohlfahrtsorientierten“ Modell des frühen 20. Jahrhunderts und hin zu einem stärker adversarischen Verfahren.

Kritiker bemängeln, dass die Formalisierung in manchen Fällen zur Strafverfolgung und Härte gegenüber Jugendlichen beigetragen habe, während Befürworter hervorheben, dass ohne diese Entscheidung grundlegende Rechte oft leer geblieben wären. Spätere Entscheidungen wie In re Winship (1970) bauten auf Gault auf und stärkten weitere verfahrensrechtliche Standards für Jugendliche (z. B. Erfordernis der Beweisführung "beyond a reasonable doubt" in bestimmten Fällen).

Insgesamt gilt In re Gault heute als Meilenstein, weil es klarstellte, dass minderjährige Beschuldigte verfassungsrechtlichen Schutz genießen und dass Jugendgerichte verfahrensrechtliche Mindeststandards einhalten müssen, um rechtsstaatliche Fairness zu gewährleisten.