Der Titel dieses Artikels enthält das Zeichen ß. Wo es nicht verfügbar oder nicht erwünscht ist, kann der Name als Arthur Seyss-Inquart geschrieben werden.

Arthur Seyß-Inquart (geboren als Arthur Seyß am 22. Juli 1892–16. Oktober 1946) war ein prominenter Rechtsanwalt und später Nazi-Funktionär in Österreich vor dem Anschluss, im Dritten Reich und in Deutschland, Polen und den Niederlanden während des Krieges. Seyß-Inquart wurde bei den Nürnberger Prozessen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hingerichtet.

Frühes Leben und juristische Laufbahn

Arthur Seyß-Inquart wurde 1892 im niederösterreichischen Stannern (heute Teil von Sankt Pölten) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und trat nach dem Ersten Weltkrieg in den juristischen Dienst ein. Seyß-Inquart erwarb sich als Rechtsanwalt und Verwaltungsjurist einen Namen; seine Ausbildung und Karriere galten als solide Grundlage für den späteren Einstieg in die Politik.

Politische Karriere in Österreich und Rolle beim Anschluss

In den 1930er-Jahren war Seyß-Inquart politisch aktiv und bewegte sich zwischen konservativen und nationalistischen Kreisen. Er nutzte seine juristische Reputation, um in Regierungskreise vorzudringen. Im März 1938 spielte er eine zentrale Rolle beim Ultimatum und der Folgeereignissen, die zum Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich führten. Nach dem Rücktritt des österreichischen Bundeskanzlers wurde Seyß-Inquart kurzzeitig als Regierungschef eingesetzt; kurz darauf übernahm er die Aufgabe, die Eingliederung Österreichs in das Dritte Reich zu formalisieren. In der Folgezeit trat er der NSDAP bei und erhielt Funktionen innerhalb des neuen Machtgefüges.

Reichskommissar in den Niederlanden

Von 1940 bis 1945 wurde Arthur Seyß-Inquart als Reichskommissar für die besetzten Niederlande eingesetzt. In dieser Funktion leitete er die deutsche Besatzungsverwaltung und war maßgeblich verantwortlich für die Durchsetzung der nationalsozialistischen Politik vor Ort. Dazu gehörten unter anderem:

  • die politische Unterdrückung und Ausschaltung des organisierten Widerstands,
  • wirtschaftliche Ausbeutung und Requisitionen zugunsten des deutschen Kriegsapparats,
  • die Einführung und Durchsetzung antisemitischer Maßnahmen, die Deportationen jüdischer Bürgerinnen und Bürger zur Folge hatten,
  • die Organisierung von Zwangsarbeit und die Zusammenarbeit mit deutschen Behörden bei militärischen und polizeilichen Operationen.

Unter seiner Leitung kam es zu massiven Menschenrechtsverletzungen; viele Historiker und Gerichte machen ihn politisch und organisatorisch mitverantwortlich für die Verfolgung und Deportation der jüdischen Bevölkerung der Niederlande.

Nürnberger Prozesse, Verurteilung und Hinrichtung

Nach Kriegsende wurde Seyß-Inquart vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg angeklagt. Er wurde wegen seiner Beteiligung an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstößen gegen das Völkerrecht verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass er in maßgeblicher Weise an der Planung und Ausführung von Maßnahmen beteiligt war, die zur Verfolgung und Vernichtung von Zivilpersonen, insbesondere Jüdinnen und Juden, geführt hatten. Arthur Seyß-Inquart wurde zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.

Bewertung und Nachwirkung

Seyß-Inquart bleibt eine viel diskutierte Figur der Zeitgeschichte: Juristisch gebildet und administrativ versiert, demonstriert seine Biografie, wie sich rechtliche Qualifikation und Verwaltungswissen zur Effektivierung von Repressions- und Vernichtungsmaßnahmen einsetzen ließen. Seine Verantwortung für die Besatzungspolitik in den Niederlanden und für die Beteiligung an nationalsozialistischen Verbrechen ist durch umfangreiche Dokumente und Zeugenaussagen belegt. Die Aufarbeitung seiner Taten gehört bis heute zur historischen Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus.