Ein Schwurgerichtsverfahren oder Schwurgerichtsprozess ist ein Gerichtsverfahren, in dem die Geschworenen entweder eine Entscheidung treffen oder Tatsachenfeststellungen treffen. Dies wird als Urteil bezeichnet. In der Regel folgt der Richter in seinem Urteil dem Urteil der Geschworenen. Es unterscheidet sich von einem Gerichtsverfahren, bei dem ein Richter oder ein Geschworenengericht alle Entscheidungen trifft.