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Dieser Artikel listet die 100 am längsten lebenden derzeitigen oder ehemaligen Staats- oder Regierungschefs souveräner Staaten (häufig ein Präsident, Premierminister oder Monarch) auf, deren Alter zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Für die Aufnahme in die Liste sind verlässliche Sekundärquellen erforderlich; Personen werden nicht aufgeführt, wenn keine zuverlässigen Quellen bestätigen, dass sie innerhalb der letzten zehn Jahre am Leben waren. Die Rangfolge erfolgt nach dem heutigen Alter (höchstes Alter zuerst). Historische Beispiele für besonders hochbetagte ehemalige bzw. amtierende Staatschefs sind Mustafa Ben Halim von Libyen und Königin Elisabeth II., letztere bis zu ihrem Tod eine der ältesten amtierenden Monarchinnen.

Zu den in jüngerer Zeit verstorbenen Personen aus diesem Themenkreis zählt der ehemalige amtierende türkische Ministerpräsident Ali Bozer im Alter von 95 Jahren, der am 30. September 2020 verstarb.

Aufnahmebedingungen

  • Eintragungsberechtigt sind Personen, die als Staats- oder Regierungschef eines souveränen Staates gedient haben oder derzeit dienen und deren Geburtsdatum verlässlich dokumentiert ist.
  • Als "souveräne Staaten" gelten allgemein anerkannte Staaten sowie de facto unabhängige politische Einheiten mit dauerhaftem Regierungsapparat; strittige Fälle sind durch zuverlässige Sekundärquellen zu belegen.
  • Personen ohne bestätigte Lebenszeichen innerhalb der letzten zehn Jahre werden nicht als "noch lebend" geführt und daher nicht in dieser Liste aufgenommen.

Reihenfolge und Darstellung

  • Die Liste ist nach errechnetem Alter sortiert (älteste zuerst). Alter wird als Jahre, Monate und Tage angegeben, sofern die genauen Daten vorliegen.
  • Bei identischem Geburtsdatum entscheidet alphabetisch der Familienname über die Reihenfolge.
  • Amtierende Staatschefs werden in derselben Liste geführt; sie sind gegebenenfalls kenntlich gemacht (z. B. durch eine spezielle Spalte in der Tabelle).

Quellen und Verifikation

  • Als Nachweise gelten Publikationen, Berichte etablierter Medien, offizielle Biografien und Archivdokumente. Primärquellen wie Geburtsurkunden sind nützlich, müssen aber durch Sekundärquellen kommentiert werden.
  • Bei widersprüchlichen Angaben sind die zuverlässigsten, unabhängigen Quellen maßgeblich; Änderungen sind durch Quellenangaben zu dokumentieren.
  • Angaben zum Lebensstatus (lebend/verstorben) sind zeitnah mit einer Quelle zu aktualisieren, sobald öffentlich bestätigt.

Abgrenzungen und Besonderheiten

  • Staatsoberhäupter (z. B. Monarchen, Präsidenten) und Regierungschefs (z. B. Premierminister) werden gleichermaßen berücksichtigt.
  • Kleinere oder atypische Staatsformen (z. B. Mitregenten, Co-Princes) werden fallweise aufgenommen, sofern sie als Staats- oder Regierungschef eines souveränen Staates gelten und die Aufnahmebedingungen erfüllt sind.
  • Personen, die ausschließlich repräsentative oder untergeordnete Funktionen innehatten und nicht als Staats- oder Regierungschef galten, bleiben außen vor.

Hinweise für Bearbeiter

  • Beim Hinzufügen oder Aktualisieren eines Eintrags stets die Quelle(n) angeben; bevorzugt sind unabhängige, geprüfte Sekundärquellen.
  • Bei Todesmeldung: Alter bei Tod, Sterbedatum und Quelle angeben und den Eintrag aus der Liste der noch lebenden herausnehmen (ggf. in eine separate Liste verstorbener ehemaliger Staats- und Regierungschefs verschieben).
  • Formatierungsempfehlung: Vollständiger Name, Funktion (mit Amtszeiten), Geburtsdatum (TT. Monat JJJJ), aktuelles Alter oder Alter bei Tod, Herkunftsland sowie mindestens eine verlässliche Quelle.
  • Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; Ergänzungen und Korrekturen sind willkommen, solange sie belegbar sind.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Person aufgenommen werden sollte, prüfen Sie bitte zuerst die Verifizierbarkeit der Lebensdaten und konsultieren Sie vorhandene Biografien, nationale Archive oder etablierte Presseberichte. Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der Pflege und Aktualisierung dieser Liste.